Hallo zusammen,
in der Suche gab es ähnliche, aber keine treffenden Fälle. Daher nun eine neue direkte
Anfrage. Meine Kinder leben im 50/50-Wechselmodell. Mutter erwerbstätig, ich habe nun
Bürgergeld beantragt.
Im Bescheid wird mir pro Kind der halbe Bedarf, aber das volle (statt das halbe) Kindergeld angerechnet. Das Kindergeld wird der Mutter ausgezahlt. Sie zahlt mir davon die Hälfte.
Habe ich eine Chance, den Bescheid anzufechten? Oder ist diese "kinderfeindliche" Berechnung unumstößlich?