Bürgergeld - Wechselmodell - Anrechnung Kindergeld

  • Hallo zusammen,


    in der Suche gab es ähnliche, aber keine treffenden Fälle. Daher nun eine neue direkte

    Anfrage. Meine Kinder leben im 50/50-Wechselmodell. Mutter erwerbstätig, ich habe nun

    Bürgergeld beantragt.

    Im Bescheid wird mir pro Kind der halbe Bedarf, aber das volle (statt das halbe) Kindergeld angerechnet. Das Kindergeld wird der Mutter ausgezahlt. Sie zahlt mir davon die Hälfte.

    Habe ich eine Chance, den Bescheid anzufechten? Oder ist diese "kinderfeindliche" Berechnung unumstößlich?

  • Die Berechnung ist falsch. Wenn die Mutter kindergeltberechtigt ist und dir dann auch nur die Hälfte auszahlt, kann auch nur die Hälfte angerechnet werden. Allerdings nicht als Kindergeld, sondern als Unterhalt. Denn auch beim Wechselmodell sind die Eltern barunterhaltspflichtig, das heißt, das Jobcenter wird sowieso prüfen, ob die Mutter noch mehr für das Kind an dich zahlen muss.


    Für den momentanen Fall solltest du jedoch in Widerspruch gehen, wenn du es nicht kurzfristig ohne Widerspruch klären kannst.

  • Danke. Also ist relevant, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird. Gut zu wissen. Wir hatten es unabhängig vom Bürgergeld für künftig umgedreht, dass ich es künftig bekomme. Dann werden wir das ganz schnell wieder zurück ändern.


    Für Januar und Februar ging das Kindergeld aber definitiv an die Kindsmutter. Also stimmt die Berechnung nicht.

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