Erstmal vorneweg Entschuldigung falls die Antwort schon hier im Forum ist. Ich konnte keine klare Antwort auf mein spezifisches Szenario finden.
Also folgendes: Ich (36) wohne in meinem Elternhaus (> 140 m² Wohnfläche) mit meiner Mutter (Rentnerin, 67). Vor einigen Jahren geschenkt, allerdings haben wir ein lebenslanges Nießbrauchrecht für sie vereinbart. Da das Haus als Eigenheim für einen Bürgergeld-Empfänger zu groß ist und der Wert natürlich das Schonvermögen übersteigt, ich aber ein Haus mit Nießbrauch wohl auch kaum verkaufen werde können, weiß ich jetzt nicht wie das zu händeln ist.
Kurz gefragt: habe ich in diesem Szenario Anspruch auf Bürgergeld? Und wie wäre das bei der Agentur anzugeben?
Danke im Voraus für jede Hilfestellung.