Hallo,
kann jemand der über 25 Jahre alt ist und noch bei seinen Eltern wohnt Bürgergeld beantragen, ohne dass das Einkommen der Eltern berücksichtigt wird?
(Eine Berufsausbildung ist nicht vorhanden).
Ich weiß dass man Ü25 nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, sondern zur Hausgemeinschaft zählt, aber gibt es da Ausnahmen, wie zB. fehlende Erstausbildung?
Ich würde meiner Frage noch gerne etwas hinzufügen.
Meine Eltern bezahlen zur Zeit meine Krankenversicherung (von ihrem Konto aus), und ich bekomme bei ihnen Verpflegung und Unterkunft umsonst (es gibt keine Zahlung, kein Mietvertrag).
Ist das für den Antrag irgendwie von Nachteil bzw. meine Eltern sind doch sicher nicht gezwungen das weiterhin für mich zu leisten, oder?
Und noch eine kurze Frage, - wenn man den Erstantrag für das Bürgergeld online stellt (Jobcenter ist ein eigenständiger kommunaler Träger, er ist nicht mit der Arbeitsagentur verbunden, hat aber eine eigene Seite für Onlineanträge), und alle geforderten Unterlagen sicher über due BundID Seite hochläd, - wie lange dauert es dann in der Regel bis der Antrag bearbeitet wird und muss man dann sofort persönlich vorstellig werden?
Ich habe leider ziemlich große Angst vor solchen Terminen und zögere den Antrag deshalb schon länger hinaus..
Lieben Dank,
Waldfee