Bürgergeldantrag - Wohnt bei Eltern

  • Hallo,

    kann jemand der über 25 Jahre alt ist und noch bei seinen Eltern wohnt Bürgergeld beantragen, ohne dass das Einkommen der Eltern berücksichtigt wird?

    (Eine Berufsausbildung ist nicht vorhanden).

    Ich weiß dass man Ü25 nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, sondern zur Hausgemeinschaft zählt, aber gibt es da Ausnahmen, wie zB. fehlende Erstausbildung?

    Ich würde meiner Frage noch gerne etwas hinzufügen.

    Meine Eltern bezahlen zur Zeit meine Krankenversicherung (von ihrem Konto aus), und ich bekomme bei ihnen Verpflegung und Unterkunft umsonst (es gibt keine Zahlung, kein Mietvertrag).

    Ist das für den Antrag irgendwie von Nachteil bzw. meine Eltern sind doch sicher nicht gezwungen das weiterhin für mich zu leisten, oder?

    Und noch eine kurze Frage, - wenn man den Erstantrag für das Bürgergeld online stellt (Jobcenter ist ein eigenständiger kommunaler Träger, er ist nicht mit der Arbeitsagentur verbunden, hat aber eine eigene Seite für Onlineanträge), und alle geforderten Unterlagen sicher über due BundID Seite hochläd, - wie lange dauert es dann in der Regel bis der Antrag bearbeitet wird und muss man dann sofort persönlich vorstellig werden?

    Ich habe leider ziemlich große Angst vor solchen Terminen und zögere den Antrag deshalb schon länger hinaus..

    Lieben Dank,

    Waldfee

  • Zieh mal die Suchfunktion mit "Unterhaltsvermutung" zu Rate. Wenn dann noch Fragen bestehen, stell sie ruhig.


    Wie lange die Bearbeitung deines Antrages dauern würde, kann niemand prognostizieren. Bei jemandem, der so ganz urplötzlich bisher von Nichts gelebt hat und jetzt Bürgergeld will, wird es wahrscheinlich länger dauern.

  • Du kannst den Antrag so oder so stellen.

    Über 25 gibt es keinen Weg, wie man zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern zählen könnte.

    Die Unterhaltsvermutung wurde schon erwähnt.

    Falls allerdings die Eltern irgendwann im Leben einen Punkt erreichen, wo sie den völlig freiwillig gezahlten Unterhalt mit nachvollziehbaren Argumenten nicht mehr zahlen möchten, ist das durchaus nicht lebensfern und die Unterhaltsvermutung kann ggf. wiederlegt werden.

  • Danke für eure Antworten Tamar und Schorsch

    Ich habe geade einiges zum Thema Unterhaltsvermutung nach §9 Absatz 9 des SGBII durchgelesen und bin ehrlich gesagt noch mehr verunsichert.

    Meine Eltern kommen ja für meinen Unterhalt auf, ich habe ja kein eigenes Einkommen/Vermögen.

    Aber sie sind schon in Rente und können es sich nur "grade so" leisten. Es kann doch nicht sein dass nur weil sie so nett wareb mich bei sich wohnen zu lassen und für die KV/PV aufzukommen, jetzt auf Dauer dazu verpflichtet sind? Ich würde meinen Eltern damit ja quasi ihr restliches Leben ruinieren.

    Ich kann jetzt aber, ohne finanzielle Mittel, nicht einfsch so ausziehen damit sie raus sind..

    Reicht die Angabe bei der Haushaltsgemeinschaft dass sie Rentner sind oder sollten wir am besten direkt (ihre) Kontoauszüge mitschicken?

  • Das bringt nichts, über ungelegte Eier zu diskutieren.


    Stell den Antrag und wenn es dann konkrete Probleme mit dem Jobcenter gibt, dann melde dich. Dann kann man besser helfen als zu "könnte sein".

  • Such dir doch einen Job. Dann müssen deine Eltern nicht mehr für dich aufkommen. Oder bist du krank? Dann sieht die Sache natürlich anders aus. Wobei ich dir auch gleich sagen kann, dass es mit Bürgergeld beantragen alleine auch nicht getan ist. Das JC wird dich in Maßnahmen schicken. Vielleicht wäre ein Minijob ja auch fürs erste nicht schlecht.

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