Hallo zusammen,
nun habe ich eine zweite - vermutlich deutlich speziellere - Frage:
Ich bin Bürgergeldempfänger mit einer nebengewerblichen Tätigkeit als Vermieter alter Campinganhänger. Für diese Tätigkeit möchte ich mittels eines Familienkredits einen Resthof als Lagerfläche erwerben. Die Immobilie wird nur gewerblich genutzt. Ich werde dort nicht wohnen. Eine selbstgenutzte Wohnimmobilie existiert an einem anderen Ort.
Nun einige Fragen:
- Wird diese nur für mein Nebengewerbe genutzte Immobilie mir als Vermögen angerechnet?
Sofern ja:
- Würde diese Immobilie mir auch als Vermögen angerechnet, wenn ich die Fahrzeugvermietung als Hauptgewerbe anmelden würde?
- Wird der Familienkredit als vermögensmindernd angerechnet?
Sofern nein (keine Vermögensanrechnung):
- Darf ich einige Stellflächen auch an Dritte vermieten, was dann ja keine gewerbliche Tätigkeit wäre?
Danke vorab. Ist vermutlich nicht so häufig, diese Konstellation.