Nebengewerbe - Berücksichtigung gewerblich genutzter Immobilien als Vermögen

  • Hallo zusammen,


    nun habe ich eine zweite - vermutlich deutlich speziellere - Frage:


    Ich bin Bürgergeldempfänger mit einer nebengewerblichen Tätigkeit als Vermieter alter Campinganhänger. Für diese Tätigkeit möchte ich mittels eines Familienkredits einen Resthof als Lagerfläche erwerben. Die Immobilie wird nur gewerblich genutzt. Ich werde dort nicht wohnen. Eine selbstgenutzte Wohnimmobilie existiert an einem anderen Ort.


    Nun einige Fragen:

    - Wird diese nur für mein Nebengewerbe genutzte Immobilie mir als Vermögen angerechnet?


    Sofern ja:

    - Würde diese Immobilie mir auch als Vermögen angerechnet, wenn ich die Fahrzeugvermietung als Hauptgewerbe anmelden würde?

    - Wird der Familienkredit als vermögensmindernd angerechnet?


    Sofern nein (keine Vermögensanrechnung):

    - Darf ich einige Stellflächen auch an Dritte vermieten, was dann ja keine gewerbliche Tätigkeit wäre?


    Danke vorab. Ist vermutlich nicht so häufig, diese Konstellation.

  • Wie wird der Kredit gesichert? Mit Belastung im Grundbuch? Dann dürfte doch das Gelände nach Abzug der Belastung kaum einen Wert haben. Oder anders: es ist ja noch gar nicht richtig dein Eigentum, sondern erst, wenn der Kredit getilgt ist, oder?


    Worüber du dir eher einen Kopf machen musst, ist, ob das Jobcenter den Erwerb als für die Selbstständigkeit notwendig ansieht und die Kredittilgung als Ausgabe in der EKS berücksichtigt.


    Wie übst du das Gewerbe denn jetzt aus? Ohne diesen Resthof?

  • Danke.


    Das bedeutet, eine z.B. mit 35000 EUR belastete 40000-EUR-Imobilie wird dann nur mit 5000 EUR als Vermögen berücksichtigt?


    Dann würde das schon gehen, auch wenn die Tilgungsraten nicht anerkannt werden. Habe noch genug andere Investitionskosten.


    Aktuell mache ich alles auf der Straße ohne Halle für Reparaturen ohne Möglichkeit des sicheren Abstellens im Winter.

  • Dann würde das schon gehen, auch wenn die Tilgungsraten nicht anerkannt werden. Habe noch genug andere Investitionskosten.

    Was heißt das? Du machst schon ohne die Tilgungsraten keinen Gewinn?


    Aktuell mache ich alles auf der Straße ohne Halle für Reparaturen ohne Möglichkeit des sicheren Abstellens im Winter.

    Und das Dauerparken ist erlaubt? Wenn du im Winter nicht vermietest, bleiben die Anhänger trotzdem angemeldet und du musst ohne Umsatz trotzdem Steuern und Versicherungen zahlen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!