Umzug bei Bürgergeld

  • Hallo,

    ich habe mich viel belesen und herausgefunden, dass man nur aus drifftigen Grund umziehen darf. Wenn man allerdings ohne Genehmigung doch umzieht, dann muss man die Kosten für Umzug und auch den Betrag den die neue Miete mehr kostet selber bezahlen ....

    Meine Frage:

    Was passiert, wenn man sich einen Monat vom Bürgergeld abmeldet, seinen Umzug alleine macht und dann wieder neu anmeldet ? Ist der neue Wohnsitz dann einfach ein neuer Wohnsitz und wird ,sofern angemessen, auch bezahlt ?

    lg

  • Das kommt darauf an. Das, was du schreibst, gilt nur, wenn man innerhalb des Vergleichsraums umzieht, also im Normalfall innerhalb der Zuständigkeit des bisherigen Jobcenters. Zieht man in eine andere Zuständigkeit um, ist nur die Angemessenheit ausschlaggebend für die künftigen Kosten der Unterkunft. Der Umzugsgrund ist nur wichtig, wenn man Umzugskosten, Kautionsdarlehen etc. möchte.

    Gehen wir also davon aus, du willst innerhalb deiner Gemeinde umziehen und die neue Wohnung ist teurer als die alte, einen wichtigen Grund für den Umzug hast du nicht. Dein Konstrukt "ein Monat abmelden" wird dir da nicht helfen, es sei denn, in dem einen Monat hat eine sogenannte "echte Überwindung der Hilfebedürftigkeit" vorgelegen, d. h., dass du z. B. aufgrund Arbeitslohn nicht hilfebedürftig warst.

  • Danke für deine Zeit Tamar <3 .

    Ich wohne konkret in Berlin, hier hat jeder Bezirk sein eigenes Amt also seine eigene Zuständigkeit. Soll das bedeuten, dass wenn ich eine Wohnung in einem anderen Bezirk finden würde mir dort die Kosten der Unterkunft, sofern angemessen, komplett übernommen werden würden auch ohne vorherige Genehmigung ?

    Die Zustimmung des alten Jobcenters bräuchte ich nur, wenn ich auch Umzugskosten oder Kautionsdarlehen wollen würde ?

    lg

  • Soweit ich weiß, gibt es in Berlin nur diese "AV Wohnen", also wird wohl das gesamte Gebiet als eins betrachtet. Ob dem so ist, kannst du aber verbindlich nur bei deinem JC erfahren.

    Eine Zustimmung in dem Sinne brauchst du gar nicht. Die dient nur der Sicherheit, ob die künftigen Kosten übernommen werden und eben für Kaution und Co ist sie zwingend.

  • Ja ich habe auch gerade versucht es "verbindlich" vom Jobcenter zu erfahren, aber die Personen an den Telefonen oder emails, geben einem keine konkreten Anworten. Ich solle alles einreichen und prüfen lassen, aber dann ist es ja schon zu spät, wenn man sich auf irgendetwas vorher verlassen hat und dann Überraschung du sitzt jetzt auf der Straße oder hast 200 Euro weniger zum Leben, bei dem eh schon sehr knappen Bürgergeld ... , naja danke auf jeden Fall :) <3

  • Kein Plattenbau mehr, keine Junkies, keine aggressiven Drogendealer miete 350 Euro ---> 550 Euro Miete ruhig, gepflegt, spielende Kinder auf der Straße, gute vibes . Aber das ist vor dem Jcenter bestimmt kein driftiger Grund. Oder ich müsste erstmal 2 Jahre Psychotherapie machen, der mir das attestiert, wie sehr ich belastet werde durch die Lebensumstände....

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