Auslandsaufenthalt des Antragstellers - Bürgergeld für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gesperrt?

  • Hallo,

    es stellt sich folgende Situation in meiner Bedarfsgemeinschaft (bestehend aus meiner Frau, meiner Tochter und mir selbst) dar: ich bin u.a. zu Bewerbungszwecken längere Zeit im Ausland. Ich hatte mich rechtzeitig im Jobcenter abgemeldet und daraufhin wurden die Leistungen eingestellt - wie es ja auch üblich und gemäß dem SGB II bei Ortsabwesenheit geregelt ist. Damals hatte man mir erklärt, dass ich mich nach dem Auslandsaufenthalt wieder im Jobcenter melden soll und, sofern notwendig, Leistungen neu beantragen kann. Soweit, so gut.

    Was ich allerdings nicht wusste bzw. ahnte: dass auch gleich die Leistungen meiner gesamten Familie (d.h. Bedarfsgemeinschaft) eingestellt werden, d.h. auch von meiner Frau und meiner Tochter. Meiner Frau hatte man bei einem Gespräch im Jobcenter gesagt, dass erst nach meiner Rückkehr die Leistungen für meine Frau und Tochter wieder "aktiviert" werden. Da dies nun de facto bedeutet, dass meine Frau und Tochter womöglich über Monate keine Leistungen beziehen können, besteht die Lösung entweder darin, dass meine Frau schnell einen Job findet (sie befindet sich auch im Bewerbungsprozess), oder dass ich meinen Auslandsaufenthalt abbrechen muss.

    Meine erste Frage: ist dem tatsächlich so? D.h. wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ortsabwesend ist, werden dann die Leistungen der anderen Mitglieder automatisch mit gesperrt, obwohl diese (bzw. in meinem Falle meine Frau) anwesend und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?

    Meine zweite Frage: würde es gegebenenfalls Sinn machen, für diesen Zeitraum Wohngeld zu beantragen? Hätte dies Aussicht auf Erfolg?


    Über eine kurze Info würde ich mich sehr freuen.

    Beste Grüße

  • Lade bitte diesen Aufhebungsbescheid anonymisiert hoch.


    Wohngeld ist nur ein Zuschuss. Den gibt es nur, wenn man zumindest einen Teil der Lebenshaltungskosten und der Miete durch anderes Einkommen decken kann. Welches Einkommen -außer Kindergeld- gibt es denn bei euch noch?

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Ich habe mal den Bescheid hochgeladen. Es geht im Prinzip lediglich daraus hervor, dass die Leistungen komplett eingestellt wurden.

    Bei einer persönlichen Vorsprache meiner Frau wurde ihr dann gesagt (allerdings nur verbal, nichts Schriftliches), dass Sie zwar den Weiterbewilligungsantrag (ab April 2025) stellen kann, Leistungen tatsächlich aber erst dann bewilligt werden, wenn ich wieder physisch vor Ort bin. Das ist eben der Punkt. Hätte ich dies im Voraus gewusst (vielleicht habe ich mich auch nur zu schlecht informiert), hätte ich mir das mit dem Auslandsaufenthalt zweimal überlegt oder eine andere Lösung (irgendwie Bewerbungsgespräche über Online-Konferenzen, Übersetzungstests etc.) gefunden.


    Bzgl. Wohngeld: das Einkommen ist nur sehr sporadisch. Ich arbeite als Übersetzer und Dolmetscher, hatte aber in den letzten Monaten kaum Aufträge. Bspw. im November 2024 sah es "relativ" gut aus (insgesamt ca. 800 Euro), dann wieder monatelang (bis jetzt) nichts. Aus diesem Grund beziehen wir ja unterstützendes Bürgergeld.


    ********************

    Dateianhang wegen unzureichender Anonymisierung entfernt

    ********************

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!