Hallo,
es stellt sich folgende Situation in meiner Bedarfsgemeinschaft (bestehend aus meiner Frau, meiner Tochter und mir selbst) dar: ich bin u.a. zu Bewerbungszwecken längere Zeit im Ausland. Ich hatte mich rechtzeitig im Jobcenter abgemeldet und daraufhin wurden die Leistungen eingestellt - wie es ja auch üblich und gemäß dem SGB II bei Ortsabwesenheit geregelt ist. Damals hatte man mir erklärt, dass ich mich nach dem Auslandsaufenthalt wieder im Jobcenter melden soll und, sofern notwendig, Leistungen neu beantragen kann. Soweit, so gut.
Was ich allerdings nicht wusste bzw. ahnte: dass auch gleich die Leistungen meiner gesamten Familie (d.h. Bedarfsgemeinschaft) eingestellt werden, d.h. auch von meiner Frau und meiner Tochter. Meiner Frau hatte man bei einem Gespräch im Jobcenter gesagt, dass erst nach meiner Rückkehr die Leistungen für meine Frau und Tochter wieder "aktiviert" werden. Da dies nun de facto bedeutet, dass meine Frau und Tochter womöglich über Monate keine Leistungen beziehen können, besteht die Lösung entweder darin, dass meine Frau schnell einen Job findet (sie befindet sich auch im Bewerbungsprozess), oder dass ich meinen Auslandsaufenthalt abbrechen muss.
Meine erste Frage: ist dem tatsächlich so? D.h. wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ortsabwesend ist, werden dann die Leistungen der anderen Mitglieder automatisch mit gesperrt, obwohl diese (bzw. in meinem Falle meine Frau) anwesend und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?
Meine zweite Frage: würde es gegebenenfalls Sinn machen, für diesen Zeitraum Wohngeld zu beantragen? Hätte dies Aussicht auf Erfolg?
Über eine kurze Info würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße