Vermeidung eheähnliche Lebensgemeinschaft

  • Meine Betreute möchte mit einer Freundin zusammen wohnen. Meine Betreute bekommt Wohngeld und die Freundin Grundsicherung.


    Jetzt stellt sich das Problem das meine eheähnliche Lebensgemeinschaft vermeiden möchte. Da sie de facto auch nicht vorliegt.


    Was muss man bezüglich der Vermeidung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft beachten? Ist es sinnig das beide einen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen? Kann es eventuell besser sein das meine Betreute Hauptmieterin ist und sie die Räume untervermiet an ihre Freundin.


    Des Weiteren ist das Problem dass die Miette 970€ mit Nebenkosten kostet. Der Richtwert für die Stadt beträgt 413€ Miete mit Nebenkosten und Ab-/Wasser.


    Vielen lieben Dank für eure Hilfe und Unterstützung!

  • Meine Betreute möchte mit einer Freundin zusammen wohnen.

    Und warum will sie ihr selbstbestimmtes Leben (ein Zusammenleben mit einer weiteren Person benötigt immer gegenseitige Rücksichtnahme) aufgeben, wenn keine innere Bindung vorliegt?

    Was muss man bezüglich der Vermeidung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft beachten? Ist es sinnig das beide einen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen? Kann es eventuell besser sein das meine Betreute Hauptmieterin ist und sie die Räume untervermiet an ihre Freundin.

    Das ist völlig schnurz. Wir auch immer die vertraglichen Regelungen ausgestaltet werden, spätestens nach einem Jahr wird die Beweislastumkehr eintreten und deine Betreute muss beweisen, dass sie nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.


    Des Weiteren ist das Problem dass die Miette 970€ mit Nebenkosten kostet. Der Richtwert für die Stadt beträgt 413€ Miete mit Nebenkosten und Ab-/Wasser.

    Dann ist die Wohnung unangemessen. Und ein wichtiger Grund für den Umzug liegt sowieso nicht vor.

  • Meine Betreute ist psychisch krank und es fällt ihr trotz zwei Katzen schwer alleine zu sein.

    Was bedeutet Beweislastumkehr und wie beweist man das?

    Meine Betreute bekommt Wohngeld von daher ist bei ihr Größe und Preis egal. Die Garage sowie das größere Schlafzimmer nimmt meine Betreute für sich. Die Mietverträge sind dann so zu gestalten das es keine Probleme bezüglich Größe und Preis mit dem Grundsicherungssamt gibt.

  • Also ist es das Problem der anderen Person. Warum machst du dir darüber Gedanken?


    Wie man nach einem Jahr den Gegenbeweis antritt, wird davon abhängig sein, was das JC überhaupt annimmt. Das ist extrem einzelfallabhängig.


    Von was für einer Grundsicherung reden wir überhaupt? Grundsicherung für Erwerbsminderung und im Alter (SGB XII) oder Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld - SGB II)?


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