Hallo zusammen,
ich bin seit seit Okt 2024 im Bürgergeldbezug. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich durch den Verkauf von Aktien
meinen Lebensunterhalt bestritten.
Nach Erreichen bzw unterschreiten der Vermögensgrenze für den Bürgergeldbezug (15000 €) im Oktober habe ich einen Antrag gestellt und befinde mich seitdem im Bürgergeldbezug.
Nach einem Datenabgleich fordert das JC nun für den Monat Dez 2024 die Rückzahlung der Leistungen, weil, lt Formulierung:
"die Höhe der Dividenden war unklar. Nach Vorlage der erorderlichen Unterlagen (Jahressteuerbescheinigung) konnte diese korrekt nachberechnet werden"
lt. Jahressteuerbescheinung der Depotbank:
Gewinne durch den Verkauf von Aktien 4500 €
Verluste im Sinne des § 20 EStG 1000 €
Kapitalerträge 3500 €
das JC sieht also für Dez (wohl den 31.12.24) einen Zufluss des Kapitalertrags, der aber tatsächlich ja nicht stattfand.
Dass Dividenden Zinsen als EK gewertet werden, leuchtet mir ein, aber ist es rechtens, dass das JC die die Kapitalerträge im Sinne des Finanzamtes
als Gesamteinkommen (welches dann natürlich den Bedarf weit übersteigt) für den Monat Dezember wertet?
Ausserdem wurden die Kapitalerträge VOR dem Leistungsbezug erzielt und müssten dann doch unerheblich sein?