Erzielter Kapitalertrag vor Leistungsbezug - Einkommen Anrechnung Zuflussprinzip

  • Hallo zusammen,

    ich bin seit seit Okt 2024 im Bürgergeldbezug. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich durch den Verkauf von Aktien
    meinen Lebensunterhalt bestritten.
    Nach Erreichen bzw unterschreiten der Vermögensgrenze für den Bürgergeldbezug (15000 €) im Oktober habe ich einen Antrag gestellt und befinde mich seitdem im Bürgergeldbezug.

    Nach einem Datenabgleich fordert das JC nun für den Monat Dez 2024 die Rückzahlung der Leistungen, weil, lt Formulierung:

    "die Höhe der Dividenden war unklar. Nach Vorlage der erorderlichen Unterlagen (Jahressteuerbescheinigung) konnte diese korrekt nachberechnet werden"

    lt. Jahressteuerbescheinung der Depotbank:
    Gewinne durch den Verkauf von Aktien 4500 €
    Verluste im Sinne des § 20 EStG 1000 €
    Kapitalerträge 3500 €

    das JC sieht also für Dez (wohl den 31.12.24) einen Zufluss des Kapitalertrags, der aber tatsächlich ja nicht stattfand.

    Dass Dividenden Zinsen als EK gewertet werden, leuchtet mir ein, aber ist es rechtens, dass das JC die die Kapitalerträge im Sinne des Finanzamtes
    als Gesamteinkommen (welches dann natürlich den Bedarf weit übersteigt) für den Monat Dezember wertet?

    Ausserdem wurden die Kapitalerträge VOR dem Leistungsbezug erzielt und müssten dann doch unerheblich sein?

  • Kommt jetzt tatsächlich darauf an, wann die jeweiligen Zahlungen/Gutschriften erfolgt sind, du also praktisch oder theoretisch darüber verfügen konntest. Das wird aus deinem Beitrag nicht klar.

  • Okay, danke für die schnelle Nachricht, dann versuche ich das nochmal klar darzulegen:

    also von Jan bis Okt wurden monatlich Aktien im Wert von ca. 1000 € verkauft, also Jan 1000, Febr 1000 usw. und entsprechende Kontobewegung bzw. Gutschrift (abzgl. Kapitalertragssteuer) fand statt, das Vermögen schrumpfte entsprechend.

    Ab Oktober, also ab Leistungsbezug, wurden keine Aktien mehr verkauft, und bis auf die Dividenden-Gutschriften, die vierteljährlich stattfinden ca. 20€) fand auch keine weitere Kontobewegung mehr statt.

    Der Kapitalertrag in der Jahressteuerbescheinigung ist ja eine "finanzamtliche" Aufstellung, Addition von Gewinnen und Verlusten zum Zeitpunkt des Verkaufs der Aktien, da findet ja keinerlei Überweisung der, in meinem Fall, Summe von 3500 € statt und somit kann ich auch über diesen Betrag nicht verfügen.

    Warum das JC das so betrachtet, bleibt mir trotz Recherche schleierhaft und nicht nachvollziehbar, oder hab ich da irgendwas übersehen bzw. nicht begriffen?

  • Der Verkauf der Aktien ist, zumindest, was den reinen Erlös ohne Gewinn betrifft, Vermögensumwandlung. Ich sehe kein anrechenbares Einkommen. Wenn es bereits einen Bescheid gibt, musst du in Widerspruch gehen, wenn es erst eine Anhörung ist, dann entsprechend antworten, dass es ab Oktober nur 20 Euro Gutschrift als Zufluss gab.

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