Bürgergeld unterbrechen mit befristetem Job - Konsequenzen?

  • Ich bin in einer Situation, deren Konsequenzen mir nicht ganz klar sind und hoffe, irgendjemand kennst sich damit aus.

    Ich beziehe (nach vorherigem ALG) seit fast 2 Jahren Bürgergeld samt Mietübernahme. Vermögen ist nicht vorhanden, ich bin faktisch etwas im Dispo, Geld ist also knapp.

    Ich habe vielleicht die Option, zeitlich befristet (womögl. 6 Monate) einen Job anzunehmen. Ich würde mich also ganz normal aus dem Bürgergeld abmelden, 6 Monate mein eigenes Geld verdienen und Miete zahlen etc.

    Danach wäre ich wieder ohne Beschäftigung (also voraussichtlich, wenn sich nichts Neues ergibt).

    Kann ich danach einfach wieder neu Bürgergeld beantragen? Für ALG wäre ich ja (30 Monate Anwartschaft) noch längst nicht wieder qualifiziert.

    - Würde ich also mit dem Bürgergeld einfach wieder dort fortsetzen können, wo ich aufgehört habe?
    - Muss ich irgendwas beachten?
    - Was ist, wenn ich während dieser Tätigkeit durch das Gehalt (reines Beispiel) 5.000 EUR angespart habe - zählt hier der Vermögens-Freibetrag?

    Bin für jeden Hinweis oder persönliche Erfahrung dankbar!

    Anmerkung: Eine etwaige Antwort "Frag das Amt" hilft mir nicht, denn: Ich war bereits vor einigen Monaten in einer ähnlichen Situation und habe das Amt gefragt "Was wäre wenn...", mit dem Resultat, dass die mir anstatt einer Antwort sofort das Bürgergeld gestrichen haben mit der Begründung "Sie haben angekündigt wieder Einkommen zu erzielen". Musste mich durch mehrere Wochen Widersprüche kämpfen...

  • Würde ich also mit dem Bürgergeld einfach wieder dort fortsetzen können, wo ich aufgehört habe?

    Ja.


    Muss ich irgendwas beachten?

    Allenfalls das Zuflussprinzip, das heißt, dass du z. B. im ersten Monat noch Anspruch auf Bürgergeld hast, falls der Lohn im Folgemonat gezahlt wird. Und, dass du im ersten Monat der Arbeitslosigkeit dann keinen hast, weil da noch der letzte Lohn kommt.

    Was ist, wenn ich während dieser Tätigkeit durch das Gehalt (reines Beispiel) 5.000 EUR angespart habe - zählt hier der Vermögens-Freibetrag?

    Das ist Vermögen.

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