Weiterbewilligung - Überprüfung der Hilfsbedürftigkeit und Jobcenter fordert Nachweise für Lebensmittelkäufe

  • Guten Tag allerseits,

    bei meinem Weiterbewilligungsverfahren hat meine Sachbearbeiterin meine Kontoauszüge überprüft und festgestellt, dass keine Ausgaben für Lebensmittel und Drogerieartikel zu finden sind. Daraufhin wurde ein Kontoabrufverfahren durchgeführt, das jedoch keine weiteren Erkenntnisse geliefert hat. Nun fordert man eine Stellungnahme von mir, wie ich mich mit Lebensmitteln versorge, und stellt gleichzeitig meine Hilfsbedürftigkeit infrage.

    Ich möchte darauf hinweisen, dass ich alternative Wege nutze, um an Lebensmittel zu kommen, und dass mir das Jobcenter vor einem Jahr die Mietkosten als zu hoch anerkannt hat. Dadurch zahle ich einen großen Teil meiner Miete aus dem Regelsatz. Leider war meine Wohnungssuche bisher erfolglos – sowohl aufgrund der Schufa als auch durch die Tatsache, dass in meiner Region kaum Wohnungen unterhalb meiner aktuellen Miete angeboten werden. Die Kosten für die Miete muss ich weiterhin selbst aufbringen, weshalb ich alternative Wege finden musste, um meine Grundbedürfnisse zu decken.

    Ich möchte diese Situation nicht einfach so hinnehmen. Einerseits wird mir erst das Geld gekürzt, und dann wird plötzlich meine Hilfsbedürftigkeit infrage gestellt. Ist es rechtlich zulässig, dass ich in Zukunft die Zahlungsempfänger auf meinen Kontoauszügen zensiere, sodass nur noch der Betrag sichtbar ist? Und muss ich auf die Forderung nach einer Stellungnahme eingehen, wenn die Ausgaben für Lebensmittel und Hygieneprodukte nicht direkt auf den Kontoauszügen zu sehen sind?

    Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe und Ratschläge.

  • Ist es rechtlich zulässig, dass ich in Zukunft die Zahlungsempfänger auf meinen Kontoauszügen zensiere, sodass nur noch der Betrag sichtbar ist?

    Nein.

    Und muss ich auf die Forderung nach einer Stellungnahme eingehen, wenn die Ausgaben für Lebensmittel und Hygieneprodukte nicht direkt auf den Kontoauszügen zu sehen sind?

    Nein. Allerdings wird dein Antrag dann eben ganz einfach wegen Zweifel an der Hilfebedürftigkeit abgelehnt.

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