Haushaltsgemeinschaft mit Pflegebedürftigem - Kosten Pflegedienst

  • Ich hoffe ich habe das richtige Unterforum erwischt. Es ist etwas themenübergreifend. Falls nicht bitte ich das zu entschuldigen.

    Ich (ü25) lebe mit meiner Mutter zusammen. In den letzten Jahren ging es mir psychisch nicht gut, weswegen mich meine Mutter finanziell unterstützt hat. In dieser Zeit habe ich kein Bürgergeld bezogen. Ich schäme mich extrem dafür, aber ändern kann ich es auch nicht mehr.

    Nun wurde bei meiner Mutter Krebs festgestellt und auch geistig geht es ihr momentan nicht gut, weswegen dreimal täglich ein Pflegedienst kommen muss. Dieser kostet einiges an Geld. Genau kann man noch nicht sagen wie viel, da eine endgültige Pflegestufe noch nicht festgesetzt ist, aber bei der vorläufigen Pflegestufe 2 wären es über 1300€. Mit diesen Kosten kann sie mich natürlich nicht auch noch unterstützen. Deshalb habe ich Bürgergeld beantragt.

    Das Amt hat nun geschrieben, dass sie bei uns eine Haushaltsgemeinschaft vermuten und die finanzielle Lage und Einkünfte meiner Mutter offengelegt haben wollen. Ich habe entsprechend Angst, dass ihr gesamtes Einkommen angerechnet wird, das Amt überhaupt nichts zahlt und wir durch die Kosten für den Pflegedienst mit zu wenig zum Leben da stehen.

    Was für Optionen habe ich jetzt?
    Sage ich dem Amt, dass wir nicht mehr zusammen haushalten werden? Hätte das eine Chance durchzukommen? Wenn ja was muss ich da alles beachten um wirklich als zwei Haushalte zu gelten?
    Oder lasse ich mich darauf ein und lege die Einkünfte meiner Mutter offen? Wenn ja, werden da die Kosten für den Pflegedienst berücksichtig? Ich habe dazu stunden gegoogled, konnte aber nichts finden. Überall wird nur über Angehörige die pflegen geredet, was ich aber leider nicht kann, oder zumindest nicht in dem Ausmaß wie es der Pflegedienst tut. Unterstützen mit Haushaltsleistungen, Transport, etc. werde ich sie natürlich. Weswegen ich momentan auch nicht ausziehen kann, was eigentlich geplant war.

    Ich wäre über eure Hilfe sehr dankbar. Ich weiß im Moment absolut nicht weiter.

  • Warum teilst du es nicht einfach so mit wie hier, als etwas konstruieren zu wollen, was nicht stimmt, denn es gibt ja keine getrennten Haushalte?


    Schreib doch, dass deine Mutter erkrankt ist, pflegebedürftig würde, die Feststellung des PG läuft und sie ihr Geld jetzt für ihre Pflege benötigt, so dass sie dich nicht mehr unterstützen kann. Ggf. Kosten-Einnahmeberechnung dazu tun und dem JC einreichen.

  • Erstmal danke für die Antwort.

    Wer sagt denn, dass etwas nicht stimmt? Die Haushalte könnten ja getrennt werden.

    Ich weiß ja nicht wie es dir geht aber ich habe nicht so sonderlich vertrauen ins Amt, dass da schon wohlwollend und fürsorglich gearbeitet wird. Ich will halt nichts falsch machen und dann am Ende mit zu wenig Geld zum Leben da stehen.

  • Hier gibt es keine Anleitung zum Betrug. Es ist doch offensichtlich, dass du über Monate und ggf. Jahre hinweg mit deiner Mutter zusammen gewirtschaftet hast. Um so unlogischer wäre es, dass das gerade jetzt, wo die auf Hilfe angewiesen ist, nicht mehr der Fall sein sollte.


    Wenn die jetzt ihr Geld selbst braucht, ist das doch wohl ganz einfach, insbesondere rechnerisch, nachweisbar. Die Frage, wieso es jahrelang ohne Sozialleistungen ging (allein schon die KV/PV Beiträge sind um die 200 Euro im Monat und da hast du noch keine Scheibe Brot gegessen) und jetzt nicht mehr, wird so oder so kommen.

  • Dass eine Änderung der Umstände und damit der Lebensverhältnisse Betrug sein soll, verbitte ich mir stark! Betrug wäre es nur wenn man so tut als würde man die Haushalte trennen, aber weiterhin gemeinsam wirtschaftet. Davon ist hier niemals die Rede gewesen.

    Wenn du dir so sicher bist, dass die Kosten für einen Pflegedienst bei der Berechnung berücksichtigt werden und als Absetz- und/oder Freibeträge zählen, dann hast du dafür doch bestimmt eine gesetzliche Grundlage, oder?

    **********************

    Bitte sachlich bleiben! Sie haben eine Konversation

    **********************

  • Auf dem Niveau bekommst du sicher keine Antworten. Du hast seit Jahren Unterstützung von der Mutter erfahren. Sie hat offenbar deinen gesamten Lebensunterhalt von mindestens 400 bis 500 Euro im Monat + Unterkunft bezahlt. Das bedeutet natürlich, dass die Unterhaltsvermutung des § 9 Absatz 5 SGB II nicht von der Hand zu weisen ist und du das zu widerlegen hast.


    Das einfachste ist es nunmal, das rechnerisch zu machen. Im Internet findest du die Fachlichen Weisungen der BA zu § 9 SGB II in § 1 Abs. 2 Bürgergeld Verordnung die, wie man rechnet.


    Du kannst aber gern auf die Aussagen in anderen Foren hören, die dir bestimmt besser gefallen. Ändert nichts daran, dass du dann wohl eher Probleme bekommst.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!