Hallo Miteinander!
Leider hat die Suche bei mir nichts angezeigt. Darum möchte ich hier meine erste Frage stellen und freue mich hoffnungsvoll auf Eure Mithilfe.
Meine Frau bezieht schon länger die volle Erwerbsminderungsrente. Ich befinde mich im Klageverfahren beim Sozialgericht um Anerkennung der Erwerbsminderungsrente.
Zur Bestreitung des Lebensunterhalts leben wir von der EMR meiner Frau, als auch als in Ergänzung vom Bürgergeld, welches allerdings bereits niedrig angesetzt ist. Mein gesamtes Verfahren läuft bereits seit ca. 2020.
Als EM-Rentnerin wurde vom Finanzamt meiner Frau die Steuervorauszahlung auferlegt. Diese musste somit vom knappen Regelsatz bezahlt werden. Nach dem Lohnsteuerjahresausglich kam es dann vom Finanzamt zu der Erstattung der zuvor fest gesetzten Vorauszahlung. Das Jobcenter wertet diese Rückzahlung als Einkommen. Was grundsätzlich ja auch erst einmal verständlich ist und im Normalfall (z.B. Einkommen aus Arbeit im Vorjahr) berechtigt sein mag.
Wenn aber die Steuervorauszahlung vom Regelsatz bestritten werden muss, dieser im Nachgang dann vom Finanzamt erstattet wird. sollte doch dies eigentlich kein anrechenbares Einkommen im sonstigen Sinne darstellen, oder? Vergleichbar mit Guthaben aus Strom.-und Heizkostenabrechnungen meines Kenntnis nach.
Wer kann helfen, hat ggf. ähnliche Erfahrungen und kann u.U. auf §§ bzw. entsprechende Urteile oder Seiten verweisen?
Ich bedanke mich vorab für Eure antworten!