Bürgergeldanspruch EU-Ausländer

  • Guten Tag,

    ich beziehe Arbeitslosengeld 1 und meine Verlobte ist aus Österreich zu mir nach Deutschland gezogen.

    Allerdings ist sie schwanger und der errechnete Geburtstermin ist knapp weniger als 6 Monaten.

    Wie kann sie nun Bürgergeld beziehen?

    Und was gibt man als Einreisedatum an: es wird ja immer gesagt, durch das Freizügigkeitsrecht darf man 3 Monate im EU Ausland leben. Jetzt ist sie seit 2-3 Wochen gemeldet.

    Ich war auch schon erfolglos mit Sozialamt und Ausländerbehörde in Kontakt.

  • Warum kann sie eigentlich allein kein Bürgergeld beziehen? Als Bedarfsgemeinschaft zählt es erst wenn man ein Jahr zusammen gelebt hat.

    Das ALG1 ist 1012Euro, also quasi das Bürgergeld für zwei Personen in einer Bedarfsgemeinschaft. Allerdings ist sie schwanger und müsste daher ja einen Zuschlag dafür erhalten oder? Es geht ja neben dem Bürgergeld auch um die Krankenversicherung.

    Sollte ich nun über mich (Bedarfsgemeinschaft) als Antragsteller Bürgergeld beantragen oder kann meine Freundin allein Bürgergeld beantragen?

  • Als Bedarfsgemeinschaft zählt es erst wenn man ein Jahr zusammen gelebt hat.

    Aber doch nicht, wenn sie schwanger ist! Außerdem wäre sie dann zum Zwecke der Arbeitsaufnahme hier und nicht als "Familienzusammenführung".

    Da dein ALG 1 so gering ist, solltet ihr zusammen den Antrag stellen und gut.

  • Naja ich war 9 Jahre in einer Firma, bei dem ich nach 4 Jahren Leiter vom Innendienst wurde, allerdings keinerlei Gehaltserhöhung bekam. Dann wurde es an ein Konzern verkauft und es gab dann noch weniger Geld (kein Weihnachtsgeld etc.).

    Bekommt sie auch den Zuschlag für Schwangere wenn ich der Hauptantragsteller bin?

    Außerdem was passiert wenn ich wieder einen Job finde und dann ist meine Freundin auch nicht krankenversichert.

    Es geht ja auch nur um wenige Monate, da wir dann verheiratet sind.

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