Guten Tag,
ich bitte um Hilfe zu folgendem Fall einer Bekannten, die Bürgergeld bezieht:
Das Jobcenter lehnt in einem aktuellen Bewilligungsbescheid die Anerkennung ihrer Privathaftpflichtversicherung als Kosten der Unterkunft mit folgender Begründung ab:
"Die Privathaftpflichtversicherung wird nicht als Kosten der Unterkunft anerkannt, da kein Nachweis erbracht wurde, dass ein enger sachlicher Zusammenhang mit dem Abschluss der Versicherung (Beginn 05.09.2023) und der Anmietung der Wohnung am 15.11.2021 vorhanden ist."
Relevante Fakten:
- Im Mietvertrag ist eine Pflicht zur Privathaftpflichtversicherung verankert
- Die Versicherung wurde erst ca. 22 Monate nach Mietbeginn abgeschlossen, da die Klausel vorher übersehen wurde
- Diese Begründung kam nach einem bereits eingelegten Widerspruch, in dem auf die entsprechende Mietvertragsklausel hingewiesen wurde
Fragen:
- Wie ist der Begriff "enger sachlicher Zusammenhang" in diesem Kontext rechtlich zu verstehen?
- Ist der sachliche Zusammenhang nicht durch die Mietvertragsklausel gegeben, unabhängig vom Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses?
- Auffällig ist, dass das Jobcenter explizit von einem "sachlichen" und nicht von einem "zeitlichen" Zusammenhang spricht – ist das nicht ein kleiner aber feiner Unterschied?
Vielen Dank für eure Hilfe!