Hallo zusammen!
Ich bin arbeitslos und habe die vergangenen Jahre bei meinem Vater gelebt. Dieser ist kürzlich verstorben und als familienangehörige Mitbewohnerin bin ich in seinen Mietvertrag eingetreten.
Ich möchte nun Bürgergeld beantragen und habe dabei zwei Probleme, die miteinander zusammenhängen.
Problem 1:
Mein Vater hat mir eine Bankvollmacht über den Tod hinaus erteilt. Die Vollmacht räumt mir ausdrücklich das Recht ein, über Guthaben auch zu meinen eigenen Gunsten zu verfügen. Ich habe gelesen, dass Konto-/ Bankvollmachten häufig zu Problemen mit Jobcentern führen, da sie unterstellen würden, der Bürgergeld-Empfänger würde die Vollmacht zur Deckung seines Bedarfs missbrauchen. Wie ließe sich so ein Vorwurf entkräften?
Problem 2:
Mein Vater hat zwei Daueraufträge eingerichtet. Mit dem einen unterstützte er mich finanziell etwas, mit dem anderen wird die Miete bezahlt. Durch den ersten Dauerauftrag habe ich also Einkommen, das mir vom Regelsatz abgezogen werden dürfte. Und solange der zweite Dauerauftrag läuft, werde ich vermutlich keine Kosten für die Miete geltend machen können.
Aufgrund meiner Vollmacht kann ich natürlich beide Dauerauftrage kündigen (erscheint mir auch nur logisch, denn das Geld gehört mir ja nicht sondern ist Teil des Nachlasses, der zwischen den Erben aufgeteilt wird). Aber ich frage mich, ob hier nicht ein Interessenkonflikt vorliegt. Könnte man mir vorwerfen, dass ich meine Hilfebedürftigkeit absichtlich herbeigeführt habe (oder etwas in der Art)?