Unerlaubte Ortsabwesenheit - Unterschiedliche Bewilligungszeiträume angegeben?

  • Hallo, mein vorläufiger Bewilligungsbescheid gibt an, dass mir vorläufig bis zum 31.01 (rückwirkend) Leistungen gezahlt werden.

    Bei der Berechnung für den Januar wird aber nur bis zum 26.01 gezahlt, weil ich ab dem 26.01 unangekündigt weggefahren bin für ne Woche. Krankenkasse gibt auch an, dass ich bis zum 26.01 durch das Arbeitsamt versichert bin und ab dem 27.01 dann nicht mehr.

    JC will jetzt genauere Angaben zu meiner Abwesenheit um meinen Anspruch vollends zu bestimmen.

    Jetzt frage ich mich: Was gilt denn nun? 26.01 oder 31.01?

    Das macht für mich nämlich dahingehend einen Unterschied, weil ich am 31.01 eine Nachzahlung von meinem alten Job gekriegt habe in Höhe von 2500€.

    Ginge der Bewilligungszeitraum nur bis zum 26.1, fiele das ja raus und müsste nicht angerechnet werden. kann man da was machen? Würde ungern meinen halben Anspruch verlieren, zumal ich mit den 2500€ allerhand Schulden beglichen habe und es eh weg ist.

  • Das würde trotzdem angerechnet werden, denn es ist trotzdem Einkommen im Monat des Zuflusses. Dass du für ein paar Tage keinen Anspruch hast, ist dabei egal. Ansonsten könnte sich ja jeder am 30. eines Monats abmelden, wenn er weiß, dass am 30./31. sein Lohn kommt und für den 1. bis 29. des Monats fast volles Bürgergeld einsacken. Das ist nett gedacht, wird aber nichts.

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