Aufgrund dessen, dass der 5. Monat - aufgrund von Urlaubsgeld - eine Unterstützung für die Bedarfsgemeinschaft (4 Personen) von 0 Euro ergibt, wurde die Bewilliung von bislang 6 Monate auf 4 Monate verkürzt. Dasselbe erwartet uns im November, wenn zu dem Lohn noch Weihnachtsgeld hinzu kommt. Auch dann wird eine Unterstützung von Null heraus kommen.
Ist das rechtens? Auf die Frage, auf welcher Grundlage diese verkürzte Bewilligung beruht, wurde seit mehreren Wochen bislang nicht geantwortet...