Bürgergeld Weiterbewilligung - Umzug - Wohnung unangemessen - Schwester bezahlt Miete

  • Hallo zusammen,

    im November 2024 habe ich einen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Dieser ist tatsächlich nun erst in Bearbeitung, da mir meine Bank die notwendigen Kontoauszüge bis vor kurzem nicht zugeschickt hat.

    Ich auch viel zu lange auf eine nebenkostenabrechnung meiner ehemaligen Vermieterin warten musste, was ich dem jobcenter aber umfangreich mitgeteilt habe. Ehemalige Vermieterin deswegen, weil ich in eine neue Wohnung ziehen musste, nachdem das Jobcenter mir mitgeteilt hatte, dass meine bisherige Wohnung um ein paar qm zu groß für mich sei.

    Nun gut. nun wohne ich jedenfalls mit meiner Schwester (sie selbst bezieht keine leistungen) zusammen in einer wohnung, wobei sie eigentlich nur im mietvertrag steht, im grunde woanders wohnt.

    Auf anderem Wege hätte ich wohl so schnell gar keine neue Wohnung bekommen. Die Miete teilen wir uns aber - so war zumindest der Plan. Mir geht es um die Frage, ob das Jobcenter (vorausgesetzt, mein weiterbewilligungsantrag kommt überhaupt durch) rückwirkend bis zum Zeitpunkt der antragsstellung (november 2024) meinen Mietanteil übernimmt.

    Wenn die Miete von November bis jetzt vollständig von meiner Schwester gezahlt wurde - wohlgemerkt notgedrungen, weil mein Antrag noch nicht bearbeitet werden konnte. Oder wird das Jobcenter nun sagen, dass es ja auf diesem Wege irgendwie geklappt hätte mit der Mietzahlung. mir daher auch keine entsprechenden leistungen rückwirkend ausgezahlt werden müssen.

    Meine schwester braucht das Geld natürlich unbedingt von mir wieder, sie hat es mir nur geliehen. Eigentlich denke ich, dass wenn der Antrag überhaupt durchkommt, mir der Betrag für meinen Mietanteil rückwirkend bis November doch auch zusteht, oder nicht ?

    Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand hierzu eine Einschätzung geben kann, weil ich doch ziemlich nervös deswegen bin. Vielen Dank im voraus.

    Basti

  • Schlecht, da was zu sagen. Es ist allein schon ungew, dass du fast 6 Monate auf Kontoauszüge warten musst und in der Zeit genug zum Leben hattest. Auch die Krankenkasse muss doch eigentlich Späne gemacht haben, das erwähnst du gar nicht.


    Was das JC jetzt daraus macht (Zweifel an der Hilfebedürftigkeit) kann einfach nur abgewartet werden.

  • Ja, dass ich derart lange auf Kontoauszüge warten musste, wirkt in der Tat merkwürdig. Ich bin bei der Bank (die negativen Bewertungen sprechen Bände). Was die enorme Verzögerung angeht, lag es daran, dass mir bis zuletzt seitens der Bank schlichtweg nicht mitgeteilt wurde, dass mein Konto zunächst vollständig gedeckt sein muss, bevor mir die gewünschten/korrekten Kontoauszüge zugestellt werden können.

    Zwischenzeitlich hatten sie mir zwar so etwas ähnliches wie einen Kontoauszug zugeschickt, aber das gab keinerlei Einblick auf die Kontobewegungen und war daher irrelevant. Das hatte ich dem Jobcenter zwischenzeitlich dennoch zukommen lassen. Nur damit gesehen wird, dass ich um die Mitwirkung bemüht bin.

    Meinen Lebensunterhalt konnte ich zwischenzeitlich nur sehr grenzwertig durch Verkauf meiner recht großen Plattensammlung bestreiten. Auch was das angeht, hoffe ich, dass das Jobcenter jetzt nicht sagt, dass ich dann ja keine Leistungen benötigt hätte.

    Es war immerhin nur eine absolute Notlösung, und den Verkauf hätte ich nicht nur furchtbar gerne vermieden, sondern in Zukunft allerhöchstens parallel zum Leistungsbezug stückweise (im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen) getätigt. Solch ein notwendiger Verkauf kann sich, gemessen an den Umständen, doch nicht ernsthaft negativ auf den rückwirkenden Leistungsbezug auswirken, oder etwa doch ?

    Und ja, die Krankenkasse hat sich natürlich auch gemeldet. Es bleibt ohnehin zu sagen, dass ich aktuell vor einem Haufen Schulden stehe, der sich durch den bis dato ausbleibenden Bezug von Leistungen seit November '24 ergeben hat.

    Lieben Dank für die erste Einschätzung aber erstmal. :)

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