Nachzahlung von Heiz- und Betriebskosten - Weiterbewilligung - Jobcenter fordert Kontoauszüge

  • Hallo,

    im Dezember reichte ich Heiz- und Nebenkosten Abrechnung 2023 meines Vermieters ein.
    Ich warte nach wie vor auf entsprechende Überweisung auf mein Konto bzw. Schreiben diesbezüglich.

    Es ist strukturell aufgebaut wie in den letzten Jahren, Kosten natürlich etwas höher.
    Auch in den letzten Jahren hat es länger gedauert.. teils bis Anfang April. Ende März fragte ich nach, "liegt in der Spezialabteilung für bislang nicht bearbeitete Akten.. gedulden Sie sich, sollte vor Ostern erledigt sein." Begründung: Personalmangel

    Ist nicht geschehen. Mein Vermieter ist nett, hab das Geld noch nicht bezahlt - er fragt aber auch gradezu wöchentlich nach, wie der Stand ist und ob ich da nachfrage beim JobCenter..
    Kann man dem JobCenter da Druck machen? Fristen setzen oder ähnliches?

    Meine Leistungen "liefen aus" zu Ende März bzw. hatte WBA gestellt, wurde vor paar Tagen bewilligt. Auch so "witzig" bzw. typisch - Datum Fr. 11.04. - Geld war Gründonnerstag 17.04. auf dem Konto, das Schreiben am Sa. 19.04. im Briefkasten. Im Anschreiben fordern sie mich auf, Kontoauszüge der letzten 3 Monate einzureichen bis 30.04.


    Ist ja auch formal alles ok, ist das erste Mal, dass ich Kontoauszüge vorlegen solle.
    Nur hat das sowas von Geschmäckle...... ich habe zu liefern innerhalb einer sehr kurzen Frist - und die lassen sich Zeit.. ewig Zeit.. für einen Vorgang, der sich in meinem Falle genau so abläuft wie in den vorherigen Jahren, nur eben betragsmäßig etwas höher

    Letzten Samstag (19.04.) erhielt ich die Bewilligung bzw. faktisch Weiterbewilligung von Bürgergeld mit Datum 11.04., die Überweisung geschah am Gründonnerstag 17.04.

    Dem Schreiben lag die Aufforderung bei, Kontoauszüge der letzten 3 Monate zuzusenden bis zum 30.04.

    Seit über 10 Jahren bin ich dort - es ist das erste Mal, dass ich dafür aufgefordert wurde.
    Entsprechend habe ich einige Fragezeichen im Kopf, für die ich nach Google-Suche auch keine Antwort vorfand.

    Meine Eltern überweisen mir seit damals 100 € pro Monat (Verwendungszweck "Gruß, Mama & Papa"),
    Vater meinte damals, das wäre zulässig - damals checkte ich das auch selbst und kam zum selben Ergebnis.
    In letzten Tagen befragte ich Google - kam da nicht weit - Ergebnisse waren da dann bzgl. Elterngeld oder ab & zu Schenkungen im kleinen Bereich.
    Dahingehend also meine Frage hier - wie sieht das rechtlich aus?

    Neben meinem Konto haben ich Kreditkarten.
    Ich buche und bestelle für andere Personen Waren & Leistungen, die diese nicht machen können oder wollen, weil sie keine Kreditkarte haben oder haben aber Probleme bei Bestellung damit haben. Sie geben mir das entsprechende Bargeld. Ich zahle das am Automaten ein und überweise es dann von meinem Konto auf meine Kreditkarte.
    Stellt dieser Vorgang ein Problem dar beim Vorweisen beim JobCenter? Kann ich da etwas schwärzen (rein formal juristisch glaube ich nicht..)

    Was könnte ich überhaupt schwärzen?
    So wie ich das gelesen habe und das wird auch im Anschreiben erwähnt,
    beträfe das in meinem Falle nur Mitgliedschaft in einem Sozialverband und einem Verein bzgl. meiner psychischen Erkrankung.
    Ansonsten könnte ich bei normalen Ausgaben nicht schwärzen?

    Thema Kurzfristigkeit
    Es sind beigelegt Gesetzestexte SGB I §60, §66 und §67
    so wie ich das lese, entstehen mir keinerlei Konsequenzen sollte ich die genannte Frist von 30.04. nicht einhalten - diese Frist wird auch mit einer "Bitte" benannt.
    Bis zum 30.04. würde ich das auch eh nicht schaffen.

    persönliches Überreichen der Unterlagen?
    Kann man bitten, diese Kontoauszüge auch persönlich zu überreichen?
    Ich genieße auch Leistungen vom SGB 12, Ambulant Betreutes Wohnen.
    Das Sozialamt wollte ausgerechnet im April 2020, also zur Corona-Hochzeit (wo sämtliche Nachweise runtergesetzt wurden) meine Kontoauszüge sehen.
    Das ignorierte ich einige Wochen und wurde dann mit meinen Kontoauszügen persönlich vorstellig.
    Das hatte für mich persönlich den Vorteil, dass wir zu zweit die Positionen durchgingen. An den 100 € Zahlungen meiner Eltern hatte sie nichts auszusetzen.
    Von daher hier meine Fragestellung - wenn ich im JobCenter persönlich mit einer Person die Positionen meiner Kontobewegungen durchgehen könnte, gäbe das mir mehr Sicherheit, Vertrauen.

  • Wie hoch ist die Nachzahlung?


    Dahingehend also meine Frage hier - wie sieht das rechtlich aus?

    Diese regelmäßigen 100 Euro sind natürlich Einkommen.


    Stellt dieser Vorgang ein Problem dar beim Vorweisen beim JobCenter?

    Wahrscheinlich.


    Kann ich da etwas schwärzen (rein formal juristisch glaube ich nicht..)

    Wenn, dann nur Empfängerangaben, die Rückschlüsse auf Religion, sexuelle Orientierung usw. zulassen. Keine Beträge.


    Es sind beigelegt Gesetzestexte SGB I §60, §66 und §67
    so wie ich das lese, entstehen mir keinerlei Konsequenzen sollte ich die genannte Frist von 30.04. nicht einhalten - diese Frist wird auch mit einer "Bitte" benannt.

    Die Leistungen werden dann wegen fehlender Mitwirkung ab Mai entzogen.


    persönliches Überreichen der Unterlagen?
    Kann man bitten, diese Kontoauszüge auch persönlich zu überreichen?

    Wie du sie fristgerecht einreichst, ist deine Entscheidung.


    Das hatte für mich persönlich den Vorteil, dass wir zu zweit die Positionen durchgingen.

    Darauf gibt es keinen Anspruch. Im JC wird man sie in Kopie haben wollen und in Ruhe angucken.

  • Danke für die Antwort (und das zusammenlegen meiner Beiträge)!

    900 €
    im Vorjahr waren es 600 €

    beides geteilt durch 12 Monate ist quasi nichts,
    angemessen meiner geringen Miete in Höhe von 330 € - konstant seit 15 Jahren.

    Was ist hiermit:

    Setzen Sie der Behörde eine angemessene Frist (mindestens eine Woche) zur abschließenden Bearbeitung des Antrages. Reagiert die Behörde nicht bzw. erlässt sie keinen Bescheid, können Sie vor dem Sozialgericht Untätigkeitsklage erheben.

    Untätigkeitsklage im Antragsverfahren | Sozialgericht Stade

    bei der Google-Suche stand auch irgendwo, man könne die Kontonummer schwärzen - das ist doch witzlos, da sie meine Kontonummer ja eh haben, um dorthin das Geld zu überweisen.
    Bei Kreditkartenabrechnungen ist klar - aber da sind Teile der Nummer eh geixxxt.

    Datum zur Bitte der Einreichung ist der 30.04. - an jenem Tage wird bereits das Mai-Geld auf meinem Konto überwiesen sein.
    Bis zur nächsten vorgesehenen Überweisung für Juni ist dann noch 4,5 Wochen hin.

    SGB 1 § 66
    (3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.

    Eine Frist von 7 Werktagen würde ich hier nicht gerade als eine angemessene Frist ansehen.

    Es gab schon mal vor Jahren Probleme mit dem JobCenter als sie mir alle Einkünfte über 100 € aus meiner Maßnahme streichen wollten.
    Klar, hätte ich auch damals den langen Hebel ansetzen können, die geschwärzte Kopie vom Kollegen als auch diverse SG-Urteile schriftlich einreichen können - stattdessen bat ich um ein persönliches Gespräch zwecks Klärung, nahm eine der Chefinnen mit (wobei sie nichts sagte) und die Thematik war sehr schnell geklärt.

    Also auch mit diesem Hintergrund als auch meiner Erfahrungen der persönlichen Übergabe beim Sozialamt wäre mir entsprechendes hier in diesem Fall sehr recht.

    Dass meine Kopien dann befristet dort bleiben ist klar.

  • Was ist hiermit:


    Sind denn 6 Monate seit Einreichen der Abrechnung schon rum? Das ist die Frist für eine Untätigkeitsklage. Ansonsten geht nur ein Verfahren auf einstweilige Anordnung, wenn die ansonsten die Wohnungskündigung droht.

    .etwas anders gearteter Fall,
    100 € von 563 € sind in etwa einem Sechstel des Regelbedarfs.


    Du kannst gern dein Glück versuchen. Allerdings erwarte nicht, dass du immer auf so einen milden Richter triffst. Und schon gar nicht, wenn es um wesentlich mehr Geld geht, dass du monatelang verschwiegen hast.


    Hier ging es z. B. um 15 Euro:

    https://www.anwaltonline.com/sozialrecht/ur…rndes-einkommen


    Da steht im Übrigen drin, wieso das dortige Gericht nicht wie das in Düsseldorf entschieden hat:

    Zitat

    Die Entscheidung des SG Düsseldorf beruhte darauf, dass die Anrechnung in jenem Fall grob unbillig war, da der dortige Kläger das Geld nicht für Freizeitaktivitäten, sondern nachweislich dazu nutze, seine Bewerbungsaktivitäten zu finanzieren bzw. um ein Darlehen zur Förderung seiner selbstständigen Tätigkeit zu tilgen.

    "Gruß Mama + Papa" ist nicht "für Bewerbungen". Oder?


    und überhaupt - die ersten 100 Euro als Einnahmen sind eh nicht anzurechnen.

    Dummfug. Das gilt nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit!


    Rechne daher neben einer hohen Rückforderung noch mit einer Anzeige wegen Betrug oder zumindest einem Ordnungswidrigkeitsverfahren.


    Eine Frist von 7 Werktagen würde ich hier nicht gerade als eine angemessene Frist ansehen.

    19. 4. bis 30.4. sind mehr als 14 Tage. Aber auch hier: du musst wissen, was du tust. Besser machst du deinen Betrug mit dem Geld von den Eltern damit garantiert nicht.

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