Hallo zusammen,
mein Kind ist im Wechselmodell. Eine Woche bei ihrer Mutter und eine Woche bei mir. Das seid über 10Jahren. Über das Amt, was nur mich betrifft, wird es so gerechnet das sie immer hälftig von einem Monat bei mir ist. Bis hierhin einfach. Das Kindergeld hat sich die Mutter einbehalten, womit ich auch kein Problem hatte und habe. Wurde alles geklärt. Nun ist aber folgendes passiert. Ab Juni 2024 überwies sie unserem Kind auf dessen Konto einen Teil des Geldes, in der ersten Überweisung mit KG bezeichnet. Das weiss ich da ich ja die Auszüge nicht nur von mir sondern eben auch vom Kind vorweisen muss. Danach kam immer monatlich der gleiche Betrag zum selben Datum auf das Konto des Kindes, allerdings ohne dem Vermerk "KG". Davon erfuhr ich dann im Januar. Mir war sofort klar das das Amt das KG anrechnen würde. Aber, kann das Amt den vollen Betrag, es waren monatlich immer 150€, mir voll anrechnen obwohl das Kind ja nur 50%, Wechselmodell, bei mir ist?
Ganz böse ist es ja, denn das Amt rechnet nicht mir das Geld an, sondern dem Kind, das 18 ist und wenn bei mir ja Teil einer Bedarfsgemeinschaft. Und das sie ihr Geld abgeben soll, das würde ich niemals wollen. Sackgasse pur.
Wie beschrieben, mir stellt sich nur die Frage, ob das Amt etwas voll anrechnen kann, eben diese 150€, obwohl das Kind nur, vereinfacht, 15Tage pro Monat bei mir ist. Dürften sie da nicht auch nur 75€ anrechnen?
besten Danke für Hinweise und sry wenns zu verworren ist?
p.s. Rückforderung vom Amt über 700€