Nun gibt es genug Verordnungen darüber, dass ein U25-jähriger bei den Eltern lebender ALG2-Bezieher sich vom Jobcenter die Erlaubnis holen muss, aus triftigen Gründen ausziehen zu dürfen. Ich beziehe aber aktuell keine Leistungen. Demnach muss ich mir doch keine Erlaubnis holen, auch wenn ich nach Einzug ALG2 beantrage, oder? Aktuell beziehe ich ja noch keine Leistungen und kann ja eigentlich tun und lassen, was ich will, oder sehe ich das falsch?
Beispiel: Ich ziehe am 01.06. eigenständig in eine neue Wohnung, welche im Rahmen des Satzes wäre, welche das Jobcenter übernimmt. (Ich könnte diese lange genug selber bezahlen)
Am bspw. 03.06. stelle ich einen Erstantrag auf ALG2 (vorher noch nie erhalten.) Könnte es Probleme mit meinem Auszug bzw. dem darauffolgenden ALG2-Antrag geben, weil dieser eben fast nahtlos geschieht?
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