Bürgergeld Antrag und Bedarfs- oder Hausgemeinschaft

  • Einen wunderschönen guten Tag,

    Ich muss Bürgergeld beantragen und bekomme leiser unterschiedliche Aussagen. Ich lebe mit meiner Tochter zusammen. Meine Tochter ist unter 25, verdient ihr eigenes Geld. Sie zahlt Miete , Strom , Telefon anteilig auf mein Konto und finanziert sich komplett selbst. Sie verdient weniger als 100.000 Euro im Jahr.

    Nun sagt das Jobcenter, ich soll eine Bedarfsgemeinschaft anmelden Einkommen meiner Tochter wird dann mit in den Bedarf eingerechnet. Das würde ja bedeuten, das meine Töchter für mich aufkommen müsste.

    Ich habe aber gelesen, dass meine Tochter sofern sie sich selbst finanzieren kann über weniger als 100.000 verdient nicht für mich aufkommen muss. Also sind wir doch keine Bedarfsgemeinschaft mehr.

    Achso zu mir ich bin derzeit ausgesteuert und bekomme echt wenig Arbeitslosengeld .

    Beste Grüße

  • Ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft, aber eine Haushaltsgemeinschaft. Da greift § 9 Absatz 5 SGB II, die sogenannte "Unterhaltsvermutung". Deine 100.000 Euro gibt es im SGB II nicht, das ist etwas aus dem SGB XII, wenn es um die Frage geht, ob Verwandte 1. Grades Unterhalt leisten müssen.

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