Hallo!
Das Amt hat auf meinen Kontoauszügen festgestellt dass ich einmalige Einnahmen in Höhe von ca. 480 Euro im vergangenen Dezember durch Verkäufe bei Ebay eingenommen habe.
Ich erklärte denen dass ich diese Sachen von meiner Regelleistung eingekauft und dann wieder verkauft habe da ich das Geld brauchte. Ich habe also keine “zusätzlichen” Einnahmen erzielt.
Meine Frage dazu:
Das Amt will dieses Geld als EINKOMMEN mit dem ALGII verrechnen. Ist das rechtens da ich ja auch diesen Freibetrag habe?
MGF Jens Petzold