Verkäufe als Einkommen???

  • Hallo!

    Das Amt hat auf meinen Kontoauszügen festgestellt dass ich einmalige Einnahmen in Höhe von ca. 480 Euro im vergangenen Dezember durch Verkäufe bei Ebay eingenommen habe.

    Ich erklärte denen dass ich diese Sachen von meiner Regelleistung eingekauft und dann wieder verkauft habe da ich das Geld brauchte. Ich habe also keine “zusätzlichen” Einnahmen erzielt.

    Meine Frage dazu:
    Das Amt will dieses Geld als EINKOMMEN mit dem ALGII verrechnen. Ist das rechtens da ich ja auch diesen Freibetrag habe?

    MGF Jens Petzold

  • Wenn du Sachen einkaufst und sie dann wieder verkaufst, dann nennt man das einen Handel...spielt keine Rolle, wovon du das bezahlt hast. Fakt ist, du hast 480€ Einnahmen auf den Kontoauszügen. 100€ Freibetrag bleiben davon, der Rest wird angerechnet.

    Wenn du noch die Belege für die eingekauften Sachen hast, dann kannst du ja deinen Wareneinsatz gegen rechnen, dann bleibt nicht mehr 480€ als Einkommen übrig sondern nur der "Gewinn".

    Zitat


    da ich das Geld brauchte

    nenn mir einen ALG II Empfänger, der es nicht braucht;)

    Klausi

    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  • meine bekannte fährt immer auf den flohmarkt,dort läßt sie sich eine quittung ausstellen das sie immer einen nachweis hat wo sie ein bischen geld dazu verdient hat.und da man auf einem flohmarkt meist auch standgebühren bezahlen muß,rechnet sie das gegen die einkünfte

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