brauche euren rat - Alleinerziehend mit 4 Kindern

  • hallo erstmal. ich brauche mal euren rat. die sache ist die, ich habe 4 kinder und lebe seit letzten august mit den kindern allein und musste deswegen hartz4 in anspruch nehmen. drei von meinen kindern wohnen bei mir. der älteste ist zur zeit in einer therapieeinrichtung, kommt aber wieder, er ist 18. nun wird er aber gar nicht mit berechnet, vorallem gehts mir dabei um die miete. ich muss für ihn ein zimmer frei halten, schließlich ist er mein kind und kommt in der nächsten zeit erstmal auf urlaub heim und wenn er fertig ist dann auch wieder ganz nach hause. ist das rechtens das er auch bei der miete nicht reingerechnet wird ? er ist hier noch gemeldet, ist "erst" 18 , und kommt ja wieder. kann das stimmen das er nicht berechnet wird oder läuft da was falsch. könnt ihr mir rat geben ?

  • Ich verstehe das Problem nicht ganz?!

    Wird er nicht als Mitglied in der Wohnung anerkannt (ist die Wohnung also für Euch 4 zu groß), da der älteste nicht mit berechnet wird oder wie ist das anzusehen? Bekommt ihr durch die Nichtanrechnung nicht die volle Miete von der ARGE ersetzt?

  • das problem an der sache ist das der große überhaupt gar nicht in der berechnung auftaucht. er ist noch bei mir gemeldet aber befindet sich derzeit in therapeutischer behandlung.und er bekommt keinen mietanteil obwohl ich ein zimmer für ihn freihalten muss da er ja wieder zurück kommt und bevor er seine therapie ganz beendet hat , darf er je nach verhalten auch auf wochenendbesuch nach hause. es kann doch nicht sein das der junge für das amt einfach nicht existiert.es steht doch geschrieben das ein kind bis 25 bei den eltern leben muss, und da ist der wiederspruch .philipp ist 18 und gehört immer noch mit zu meinem haushalt.
    ich hoffe das ich das problem ausreichend beschrieben habe. :o

    liebe grüße andrea

  • nein, es ist immer noch nicht deutlich. in welche berechnung soll er denn reingenommen werden?

    soll die miete für eine entsprechend große wohnung (5 personen) bezahlt werden oder soll er mit in die bedarfsgemeinschaft einbezogen werden?

    was bedeutet, dass er für das amt gar nicht existiert?

  • was ist denn daran jetzt so unklar ? für philipp wird keine miete gezahlt , dennoch gehört er weiterhin zu mir und kommt auch zurück.also brauche ich wohnraum für 5, es wird aber nur für 4 gezahlt. deutlicher gehts doch gar nicht. und wenn ich sage das philipp für das amt nicht existiert dann weil er in keinster weise in der berechnung auftaucht.das ich für ihn nichts zum lebensunterhalt bekomme ist klar. er hat ja sein essen dort. aber dennoch brauche ich den wohnraum auch für ihn weil er auf uralub kommem wird und nach der therapie kommt er wieder nach hause. für ihn wird kein mietanteil geleistet.also besser gehts nicht zu erklären und so unverständlich kann das ja gar nicht sein.

  • Hallo Taaboo,

    naja, ich muss zugeben, dass ich Deine Frage 2 mal lesen musste, um überhaupt zu verstehen, worum es geht;)

    Hast Du denn schon einmal beim Amt nachgefragt, warum Dein Philipp nicht mit in die Berechnung genommen wird?

    Gibt es für das "Wiederkommen" Deines Sohnes einen festen Termin oder ist er auf unbestimmte Zeit in der Therapieeinrichtung?

    Wer bezahlt die Therapieeinrichtung und was ist das für eine Therapie?

    Klausi

    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  • also philipp kommt im juli wieder. die therapie wird von der aok bezahlt und es handelt sich dabei um eine drogentherapie.sicherlich habe ich schonmal nach gefragt. fürs essen bekomme ich für ihn nichts was auch klar ist, aber zu der miete konnte die mir nichts sagen ausser das sie mit ihrem vorgesetzten reden wollte, und das wars.

  • Dann warte doch einfach ab, was kommt. Das Problem ist, dass man Dir keine Antwort auf diese Fragen geben kann, weil man die näheren Umstände nicht kennt. Wenn man jetzt sagt, es ist richtig oder es ist falsch, dann wäre das in diesem Fall nur geraten.

    Hast Du Einspruch gegen den Bewilligungsbescheid eingelegt oder einfach angefragt (schriftlich/ mündlich)? Wann ist mit der Antwort der Sachbearbeiterin zu rechnen?

    Klausi

    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

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