Mein Sohn 21 Jahre ist in der Ausbildung und will jetzt ausziehen (wegen streitigkeiten.) Er bekommt keine Ausbildungsvergütung, und wird im Sommer seine Ausbildung abbrechen weil er diese nicht schaft.
Hat er einen anspruch auf Hartz 4?? Laut telefonischer Auskunft von den sch... Mitarbeiter beim Amt "NEIN"
Woher bekommt er jetzt Finanzielle Hilfe? Hat da jemand eine Ahnung??
Sohn zieht aus
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kismet -
28. Februar 2007 um 20:37 -
Erledigt
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nun ja, da es streitigkeiten gibt, heisst nicht, dass eine unterhaltspflicht ihrerseits besteht, sonst kann ja jeder, der auszieht, sagen wegen streitigkeiten und hartz iv beantragen.
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Das ist mir schon klar.
Nur muß er ja von irgend etwas leben.
Früher gab es die Sozialhilfe und Heute?
Ist es doch Hartz IV oder nicht.
Da ich selber Arbeitslos bin, kann ich Ihn nicht unterstützen.
Soll er jetzt unter einer Brücke schlafen und betteln gehn?? -
meiner meinung nach wird geprüft, inwieweit er unterhalt von euch erwarten kann und wenn dies nicht ausreicht, wird er hartz iv erhalten.
hier mal zwei infotexte:
https://www.hartziv.org/wer-hat-anspruch/
https://www.hartziv.org/unterkunft-und-heizung/
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