Wenn ich nen eigenen Kühlschrank für meine Lebensmittel habe, meine Wäsche selbst an einer gemeinsam genutzten Waschmaschine wasche und essen in einer gemeinsam genutzten Küche koche, ist das dann eine bedarfsgemeinschaft?
Ich fühle mich recht eigenständig, aber das muss ja nichts heissen
Bedarfsgemeinschaft?
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glukol -
5. März 2007 um 10:06 -
Erledigt
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es liegt auf jeden fall eine bedarfsgemeinschaft vor, da der haushalt wirtschaftlich zusammen betrieben wird und auch da inventar nicht getrennt voneinander genutzt wird. (küche gemeinsam, waschmaschine etc.)
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auch bei einem bestehenden untermietervertrag?
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das ist ausschlaggebend für die bedarfsgemeinschaft:
Zitat
der haushalt wirtschaftlich zusammen betrieben wird und auch da inventar nicht getrennt voneinander genutzt wird
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