Hallo,
eine "kurze" Frage…
2006 Damaliger Status: Mutter / Tochter bilden eine Bedarfsgemeinschaft…Tochter darf ja keine eigene Wohnung usw.
Leistungsbezug Mutter / Tochter….jeder 50% Mietanteil..= jeder 274€
Tochter bewirbt sich um Studienplatz ( Nachrücker.) - wird im Dezember 2006 genehmigt / BaföG Rückwirkend November 06 – wird erst im März 2008 ausgezahlt – Info Jobcenter = Tochter zieht mit Studienbeginn im Januar 2008 aus …Jobcenter zahlt bis Ende März 2007.
Mutter hat Job ab Januar 2007 – wenig Geld und viel Arbeit..aber immerhin.
Nun kommt das Jobcenter im Oktober 2008 mit hoher Rückforderung…
Leistungen November bis Dezember 2007 1192,00€ ( m.E. strittig) + Januar – März 2008 1794€ (unstrittig - teilw. bezählt) = 2986€
Mutter hat im Nov. & Dezember 2006 50% Mietanteil bekommen / Tochter hat 274€/ pro Monat Mietanteil gezahlt….
Ist die Rückforderung für Nov & Dez in voller Höhe = 1192€ berechtigt – oder ist hier wegen des reduzierten Mietkostenanteils anders zu rechnen?
Gruß
M.