Wohngemeinschaft

  • Hallo,

    ich beziehe seit 01.10.2008 Hatz IV meine Freundin wohn seit juni bei mir und geht zur Schule aber bezieht kein BAfög (will sie nicht).Ich gehe Pizza ausfahren und bekomme 120€ dazu mit nachweis.

    Frage 1: Ist meine Freundin verpflichtet BAfög zu beantragen?

    Frage 2: Bin ich verpflichtet meinen Job dem Amt zu melden auch wenn dieser nicht die 160€ überschreitet die ich dazu verdienen dürfte.

    Vielen dank.

  • Bei Hartz IV gibt es keinen Freibetrag von 160€. Dieser beträgt 100€. Zusätzlich kannst du von dem Betrag, der die 100€ übersteigt (bei Minijob bis 400€) 20% geltend machen. Der Rest wird angerechnet. Du musst den Job auf jeden Fall beim Amt melden ;)

    Es kann deine Freuindin niemand verpflichten, BaföG zu beantragen. Wenn sie so über die Runden kommt, dann ist das doch auch ok.

    Klausi

    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!