Anspruch auf eigene Wohnung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wohne zurzeit noch bei meinen Eltern, in einem 4-Personenhaushalt, in einer kleinen dreizimmer Wohnung.

    Ich stehe kurz vor meinem Abitur (zweite BW) und werde am 30.März 2007, 25 Jahre alt.


    Daher würde gerne von Ihnen wissen, welche Ansprüche bzw. Rechte ich habe, im Hinblick auf eigenen Wohnraum?

    Es geht mir nicht darum, auf Staatskosten zu Leben allerdings ist das Familienverhältnis daheim gestört und ich weiß nicht, an wen ich mich wenden, geschweige denn wie ich vorgehen soll?

    Über jede erdenkliche Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Teisheba

  • schüler haben keinen anspruch auf hartz iv und nach dem abi wirst du ja sicherlich studieren oder eine ausbildung aufnehmen.

    sollte dies nicht der fall sein, hast du anspruch auf das alg ii.

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