Wohnung zu groß

  • Hallo, Neuling braucht einen Rat:
    Ich habe von März - Oktober 2007 ALG2 bezogen, schon damals wie heute bewohne ich eine 83m² Wohnung. In 2007 wurden die ersten 6 Monate meiner Miete voll übernommen, danach nur noch 220€. Ich bin dann in die Selbständigleit gegangen und benötigte Platz, daher blieb ich dort wohnen. Nun beantrage ich nach 1,5 Jahren wieder ALG2 und frage mich nun ob ich wieder 6 Monate die volle Miete gezahlt bekomme oder nur € 220,-
    Kann mir hier jemand helfen?

  • Es ist ja bei dir ein Neuantrag und du könntest ja theoretisch in den nächsten 6 Monaten aus der Bedürftigkeit "entfliehen", deswegen wird die volle Miete für die ersten 6 Monate gezahlt;)

  • hmm...in einem ersten Gespräch hat mir die Dame bei der Antragsstellung heute mitgeteilt das dies nicht der Fall sein wird da man mich ja im März 07 bereits gebeten hat eine kleinere Wohnung zu suchen. Ich brauchte dann später aber den Platz und hab Sie behalten und war aus der Bedürftigkeit raus. Kann das mit dem Neuantrag jemand bestätigen, ich wäre sehr froh wenn es so ist!

  • Hallo,

    die Antwort von Pikary war leider falsch. Mit der ersten Aufforderung zur Kostensenkung wurde Dir der Umstand mitgeteilt, daß die Wohnung nicht als angemessen gilt und Du Anstrengungen zur Kostensenkung unternehmen mußt. Mit Ab- und erneueter Anmeldung in Sachen ALG II beginnt die Frist zur Kostensenkung und die Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Unterkunft nicht erneut, sondern ist im Prinzip abgelaufen. Mit dem Neuantrag bekommst du also sofort nur noch die angemessene Miete überwiesen.

    Gruß!

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