Eheähnliche Gemeinschaft - Unterhalt für seine Kinder wird nicht berücksichtigt

  • Hallo,

    ich bin ganz neu hier und war heut auf der Amt um ARGE 2 zu beantragen!
    Die situation ist die mein Freund mit dem ich in eine 4 zimmer Wohnung ziehe verdient 1330.- netto.
    Davon muss er laut Unterhaltstitel 404 an seine Kinder aus erster Ehe bezahlen.dann liegt sein <selbstbehalt ja noch bei 900.- euro ca was völlig ok ist.

    Jetzt aber die Ernüchterung!

    Da wir zusammenziehen wird sein Nettogehalt voll mit eingerechnet und der Unterhalt keinesfalls berücksichtigt..

    wir würden dann nur noch ca.300 euro dazubekommen zu seinen 900 euro meim kindergeld von 328 und meim unterhaltsvorschuss von 278..habe selber 2 kinder die wir mitnehemn in die neue wohnung!

    nun meine Frage..da feheln uns ja im grundegenommen locker 400 euro zum leben wie soll ich das machen und meine kinder richtig ernähren???

    Gibts da überhaupt keine möglichkeit den unterhalt wenigstens teilweise anrechnen zu können das wir bissle mehr zum leben haben???

    so weiß ich echt nich wie wir alles zahlen sollen??:mad:
    :)
    vielen DANK Tina

  • Warum wird denn sein Nettolohn voll dazugerechnet? Ich würde Einspruch gegen den Arbeitslosengeld II Bescheid einlegen, denn dein Freund ist dir in keiner Weise zu Unterhalt verpflichtet, dementsprechend darf auch sein Lohn nicht voll angerechnet werden.

  • Warum wird denn sein Nettolohn voll dazugerechnet? Ich würde Einspruch gegen den Arbeitslosengeld II Bescheid einlegen, denn dein Freund ist dir in keiner Weise zu Unterhalt verpflichtet, dementsprechend darf auch sein Lohn nicht voll angerechnet werden.


    Danke erstmal für die Antwort..

    ja sie wollen uns als eheähnliche gemeinschaft laufen lassen...und es gibt ja auch ein urteil in dem beschrieben wird das titulierter Unterhalt angerechnet werden muss..oder hab ich mich da falsch informiert..

    ja ich muss mein antrag erst am 26.5 abgeben des war nur ne vorrausberechnung von der netten dame..:D..

    jetzt lass ich mich mal überraschen und wenns so ist wie die gesagt hat dann erheb ich einspruch..oder?

    Danke im vorraus.

    Tina

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