ALG II und Anrechnung der Ausbildungsvergütung des Kindes

  • Hallo,
    auch ich habe mal eine Frage.
    Ich bin alleinerziehend mit einem Kindund bekomme Harz 4. Dieses ist ab August in der Ausbildung und bekommt ca 340 € Ausbildungsvergütung. Wieviel, darf davon auf meine Leistung die ich bekomme angerechnet werden?
    :confused: :confused: :confused:

    Abile

  • Wie alt ist denn der Sohnemann?

    Von dem Einkommen sind zunächst 100€ anrechnungsfrei. Von den restlichen 240€ sind weitere 20% anrechnungsfrei, also 48€. Demnach werden 292€ auf den Bedarf des Kindes angerechnet (zusammen mit dem Kindergeld). Die genaue Anrechnung ist dann 292+164= 456€. Damit sollte auch der Bedarf des Sohnes gedeckt sein und er fällt aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Damit verbunden ist natürlich auch die Kürzung des Zuschusses für Unterkunft und Heizung.

  • Danke für die Hilfe ...so wie ich das dann sehe, bekomme ich dann ja nicht mehr wirklich viel und mein Sohn würde sozusagen die laufenden kosten übernehmen müssen....

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