Hallo,
ich habe gerade mein Studium beendet und würde für die Übergangszeit gerne ALG2 beantragen. Durch das Studium habe ich sowohl BaföG Schulden als auch einen Studienkredit (zum Bezahlen der Studiengebühren) aufgenommen.
Um ALG2 beziehen du dürfen, darf ich max. 3.600€ an Eigenkapital besitzen. Diese 3.600€ überschreite ich jedoch und da es sich um festangelegtes Geld handelt, kann ich es nicht kurzfristig ausgeben oder ähnliches. Meine Frage ist nun, ob sich sich meine Schulden auf mein "Vermögen" anrechnen lässt, damit ich doch berechtigt bin, ALG2 zu beziehen.
Vielen Dank im Voraus!