Vermietung in der Familie möglich

  • Hallo,
    ich bin alleinstehend, Hartz4-Empfängerin. Ich stehe immer noch vor einem Umzugsproblem.
    Möchte gerne in eine Wohnung ziehen, die leider zu teuer ist, d.h. die ARGE würde die Miete so nicht übernehmen, auch nicht, wenn ich oder meine Familie die überhöhte Differenz bezahlen würde.
    Nun bin ich schon zu der Überlegung gekommen, daß meine Schwester diese Wohnung anmietet (sie hat nichts mit HARTZ 4 zu tun) und sie mir dann diese Wohnung zu einem Mietzins "weiter-oder untervermietet" (weiß nicht,wie ich es nennen soll?), den die ARGE übernimmt. Die Differenz würde dann sie freundlicherweise übernehmen.
    Also, sie praktisch als Vermieterin auftritt. Der Hauptvermieter wäre damit einverstanden. Geht das überhaupt?
    Kann mir jemand diese Frage beantworten?
    So, nun noch schöne Grüße aus Dortmund, wünscht
    Kido.

  • Das Problem welches ich sehe ist, dass es im Endeffekt nichts anderes ist, als wenn du die Wohnung selbst anmietest und dir deine Familie den Rest erstattet.

    Wenn deine Schwester die Wohnung mietet und sie an dich weiter untervermietet, dann ist sie ja Mitbewohnerin der Wohnung und du würdest einen noch geringeren Teil an Miete bekommen als den sonstigen. Warum stellt sich denn die ARGE so quer?

    Klausi

    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!