Wir ziehen zusammen - bekomme ich noch Leistungen von der ARGE

  • Hallo zusammen !

    Mein Freund und ich ziehen zum 01.08.2009 mit meinen beiden Kiddis (18 und 12 J.) zusammen. Ich bildete da vor mit meinen beiden Kids eine Bedarfsgemeinschaft. Habe mittlerweile einen Job auf 625 € Basis, mein Freund arbeitet voll und hat Unterhaltsleistungen an seine Kids nebst Exfrau zu zahlen. Meine Grosse ist ab August in der Ausbildung und fällt natürlich aus den Unterhaltsansprüchen raus, gerichtlich beschlossen. Für meine Kleine bekomme ich ab August nur 90 € Unterhalt, da der KV immer noch krank ist und ab dem 31.07. auch noch arbeitslos. Ihr würde generell 295 € zustehen. Laut meiner Sachbearbeiterin bei der ARG fallen die Leistungen ab August 2009 kpl. weg, welches ich ja eigentlich begrüssen würde, aber die Frage ist..woher bekomme ich die Differenz für meine Kleine? Muss ich für sie bei der ARGE dann Hartz IV beantragen? Es fehlen mir ja die 205 €... Wäre lieb, wenn mir jemand weiterhelfen könnte..Danke im vorraus !

    Gruss von mir

  • Hat sich denn die Sachbearbeiterin nicht weiter dazu geäußert, welche Leistungen es für deine Tochter gibt?

    Erkundige dich mal nach:
    Sozialgeld
    Kinderzuschlag

    Klausi

    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  • Hallo Klausi!

    Erstmal vielen Dank für deine Antwort.
    Nein, bis jetzt hat sie sich noch nicht dazu geäussert. Werde aber kommenden Monat einen Termin bei ihr machen um mich speziell zu erkundigen, ob uns noch etwas zusteht. Die Tipps mit dem Kindergeldzuschlag bzw. Wohngeld haben mir schon mehrere gegeben. Werde mich da mal kundig machen.
    Wünsche noch einen schönen Tag.

    LG
    Sunshine

  • Hallo Sunshine67,

    ich hoffe mal, dass Du noch im Forum aktiv bist! Was kam schließlich dabei heraus? Ich stehe jetzt vor einer ähnlichen Situation.

    LG
    Fiducia

  • Hallo,

    einen 8 Jahren alten Thread heraus zu kramen und nachzufragen, wie das ganze ausging, ist zienlich sinnlos. Selbst wenn Dir der Threadersteller antworten sollte, nutzt Dir die Antwort auf Grund der Gesetzesänderungen in all den Jahren kaum etwas.

    Besser wäre es, Du eröffnest ein neues Thema und schilderst dort Dein Problem.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!