Hallo zusammen !
Mein Freund und ich ziehen zum 01.08.2009 mit meinen beiden Kiddis (18 und 12 J.) zusammen. Ich bildete da vor mit meinen beiden Kids eine Bedarfsgemeinschaft. Habe mittlerweile einen Job auf 625 € Basis, mein Freund arbeitet voll und hat Unterhaltsleistungen an seine Kids nebst Exfrau zu zahlen. Meine Grosse ist ab August in der Ausbildung und fällt natürlich aus den Unterhaltsansprüchen raus, gerichtlich beschlossen. Für meine Kleine bekomme ich ab August nur 90 € Unterhalt, da der KV immer noch krank ist und ab dem 31.07. auch noch arbeitslos. Ihr würde generell 295 € zustehen. Laut meiner Sachbearbeiterin bei der ARG fallen die Leistungen ab August 2009 kpl. weg, welches ich ja eigentlich begrüssen würde, aber die Frage ist..woher bekomme ich die Differenz für meine Kleine? Muss ich für sie bei der ARGE dann Hartz IV beantragen? Es fehlen mir ja die 205 €... Wäre lieb, wenn mir jemand weiterhelfen könnte..Danke im vorraus !
Gruss von mir