Zuschuß für ehemalige ALG I Bezieher nach § 24 SGB II

  • ich beziehe seid kurzem ALG2 , meine ALG1 bezüge waren niedriger als die Grundsicherung inkl. Mietkosten. Stehen mir die gesetzlichen Zuschüsse in Höhe von 160€ im ersten und 80€ im zweiten jahr trotzdem zu? bezieht sich der Zuschuß nur auf die Grundsicherung oder auf den Gesamtbetrag Grundsicherung plus Mietzuschuß?

  • Hierzu der Infotext:
    Arbeitslosengeld - Hartz IV 4 - ALG 2 II

    Dieser Zuschuss beträgt 2/3 zwischen (ALG 1 + Wohngeld) und (Regelleistung + Kosten für Unterkunft), jedoch die von die genannten Maximalbeträge.

    Wenn dein ALG 1 niedriger war und du kein Wohngeld beantragt hast, dann wirst du diesen Zuschlag nicht erhalten, da dies nur der Fall wäre, wenn dein ALG höher gewesen wäre. Dies ist eine Ausgleichszahlung.

    zu finden in § 24 SGB II

    Klausi

    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

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