Hallo,
ich hätte da mal eine Frage bezüglich von Hartz IV und des Bafögs.
Zu meiner Situation folgendes: Ich befinde mich zur Zeit in einer Ausbildung an einer bafögwürdigen Schule und muss jeden Monat Kohle abdrücken damit ich dort ausgebildet werde. Ich beziehe Bafög und wohne noch bei meinen Eltern und meine Mutter ist zur Zeit arbeitssuchend. Sie hat schon vor Monaten Hartz IV beantragt mit dem Ergebnis das mein Bafög auf das Einkommen angerechnet wird. Nach selbstständer Recherche kam ich auf einen Paragraphen (§ 11 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen) in dem es heißt sofern das Bafög zweckbestimmt ist darf es nciht auf das Einkommen angerechnet werden....die zuständige Dame wollte dann ein Schreiben, dass meine Schule eine staatlich anerkannte sei was immer das auch heißen mag....ich hatte mehrere Gespräche mit der Dame und musste mich doch stark zusammenreißen, sie versprach leere Worte das müsse sie mit ihrer Chefin abklären und das dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Das kann ja alles sein aber bis heute ist nichts mehr passiert. Meine Mutter stellte erneut einen Antrag und dieser wurde wieder abgelehnt und es war der selbe Mist mit meinem Bafög. Ich sehe in der ganzen Berechnung die in der Ablehnung mit bei war nicht eine zueinander passende Berechnung. Meine Eltern waren auch bereits bei der Widerspruchsstelle und haben sich dort mit einer Dame verständigt...Ergebnis war das die Dame dreist meinte ich solle zusehen wo ich mein Geld herbekomme....
Nun ist meine Frage, und ich hoffe inständig das ihr mir helfen könnt, ob das Bafög auf das Hartz IV als einkommen angerechnet werden darf und woher geht hervor das es zweckbestimmt ist. wenn ich das selbst belegen muss so sind doch 3 kontoauszüge aus den vergangenen 3 monaten wo es immer abgeht wohl beweis genug....
Sorry für soviel Text aber langsam fühle ich mich verarscht
Danke schonmal für eure Antwort
crazyzocker150