bafög und hartz IV

  • Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage bezüglich von Hartz IV und des Bafögs.

    Zu meiner Situation folgendes: Ich befinde mich zur Zeit in einer Ausbildung an einer bafögwürdigen Schule und muss jeden Monat Kohle abdrücken damit ich dort ausgebildet werde. Ich beziehe Bafög und wohne noch bei meinen Eltern und meine Mutter ist zur Zeit arbeitssuchend. Sie hat schon vor Monaten Hartz IV beantragt mit dem Ergebnis das mein Bafög auf das Einkommen angerechnet wird. Nach selbstständer Recherche kam ich auf einen Paragraphen (§ 11 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen) in dem es heißt sofern das Bafög zweckbestimmt ist darf es nciht auf das Einkommen angerechnet werden....die zuständige Dame wollte dann ein Schreiben, dass meine Schule eine staatlich anerkannte sei was immer das auch heißen mag....ich hatte mehrere Gespräche mit der Dame und musste mich doch stark zusammenreißen, sie versprach leere Worte das müsse sie mit ihrer Chefin abklären und das dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Das kann ja alles sein aber bis heute ist nichts mehr passiert. Meine Mutter stellte erneut einen Antrag und dieser wurde wieder abgelehnt und es war der selbe Mist mit meinem Bafög. Ich sehe in der ganzen Berechnung die in der Ablehnung mit bei war nicht eine zueinander passende Berechnung. Meine Eltern waren auch bereits bei der Widerspruchsstelle und haben sich dort mit einer Dame verständigt...Ergebnis war das die Dame dreist meinte ich solle zusehen wo ich mein Geld herbekomme....

    Nun ist meine Frage, und ich hoffe inständig das ihr mir helfen könnt, ob das Bafög auf das Hartz IV als einkommen angerechnet werden darf und woher geht hervor das es zweckbestimmt ist. wenn ich das selbst belegen muss so sind doch 3 kontoauszüge aus den vergangenen 3 monaten wo es immer abgeht wohl beweis genug....


    Sorry für soviel Text aber langsam fühle ich mich verarscht
    Danke schonmal für eure Antwort
    crazyzocker150

    Einmal editiert, zuletzt von Pik:Ary (21. Juli 2009 um 12:14)

  • ja ich habe diverse Gerichtsbeschlüsse der Verantwortlichen vorgelegt diese Weigerte sich und tat das mit der Bemerkung ab "Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich"...sie vertröstete mich das mit ihrer Vorgesetzten bereden zu müssen und darauf warte ich noch heute...im endeffekt kam dann wieder eine ablehnung und als meine Mutter Hartz IV ein weiteres mal Beantragte kam wieder aus dem selben Grund eine Ablehnung...nun hat meine Mutter arbeit und damit fällt wohl auch die Chance weg das ich Geld bekommen würde

  • Wie kann denn der § 11 SGB II Ländersache sein? Das ist keine Auslegungssache, zweckbestimmt ist zweckbestimmt. Hat sie dir das schriftlich mitgeteilt, dass das BAföG angerechnet wird, weil es von Bundesland zu Bundesland anders gemacht wird? Ich würde mich schriftlich bei der ARGE beschwere und zwar beim Vorgesetzten!

    Klausi

    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  • Wieso ist denn der Widerspruch erfolglos? Im Widerspruch muss doch eine genaue Begründung stehen, warum das BAföG angerechnet wird, mit Gesetzesangabe.

    Klausi

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  • wir haben von der widerspruchstelle eine berechnung erhalten in denen eben nochmal alles aufgeführt wird und da steht auch eben das bafög wieder unter einkommen....ich werde morgen mal entsprechenden abschnitt raussuchen und hier eintragen...auf jeden fall waren meine eltern bei der widerspruchstelle und es passierte eben das wie oben schon beschrieben

  • hallo,

    so ich hab jetzt mal die widerspruchsablehnung rausgesucht.

    Hier mal der Absatz der unter meinem Namen steht.

    Zitat

    Das Einkommen aus Bafög in Höhe von monatlich 212,00 Euro ist um 20% für den ausbildungsbedingten Bedarf zu reduzieren, so das monatlich 169,60€ bedarfmindernd zu berücksichtigen sind. Weiterhin wird für Name Kindergeld in Höhe von monatlich 164 Euro gewährt. Das Gesamteinkommen in Höhe von monatlich 333,60 Euro ist um die Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro zu bereinigen, so dass monatlich 333,60 bedarfmindern zu berücksichtigen sind.

    in dem Absatz wird leider nicht eine Gesetzesgebung erwähnt
    in den Anlagen sind noch die ganzen Berechnungen wieso weshalb warum uns nichts zusteht

  • Das einzige was ich davon nachvollziehen kann, ist die Kürzung um das Kindergeld. Das Problem ist, dass wenn der Widerspruchsbescheid ergangen ist, jetzt nur noch der Weg vor das Sozialgericht bleibt, um die Sache abschließend zu klären. Hier solltest du mal die Beratungshilfe in Anspruch nehmen und dich mit einem Anwalt zusammensetzen.

    Klausi

    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  • Hallo,

    Zitat

    Hierzu ein Urteil des SG Dresden vom 29.10.2007

    Zitat

    ja ich habe diverse Gerichtsbeschlüsse der Verantwortlichen vorgelegt diese Weigerte sich und tat das mit der Bemerkung ab "Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich"...

    Zitat

    Wie kann denn der § 11 SGB II Ländersache sein? Das ist keine Auslegungssache, zweckbestimmt ist zweckbestimmt. Hat sie dir das schriftlich mitgeteilt, dass das BAföG angerechnet wird, weil es von Bundesland zu Bundesland anders gemacht wird?

    Klausi hat im Prinzip recht - allerdings hat auch die Dame irgendwo recht, zumindest was die Vorlage von Gerichtsurteilen betrifft.

    Das Problem liegt in der (bewußten) Dezentralisierung der ARGEN/Jobcenters. Abgesehen davon, daß Urteile immer nur für Einzelfälle gelten, hat ein solches Urteil irgendeines Gerichtes wie im Fall hier in Dresden keinerlei Auswirkungen mehr auch nur für den nächsten Landkreis, der nächsten Stadt oder gar des nächsten Bundeslandes. So kann es durchaus vorkommen, daß sich jemand im Dorf A in Landkreis 1 erfolgreich gegen eine Entscheidung seiner ARGE wehrt, diese Entscheidung aber nicht mehr im nur 3 Kilometer entfernten Dorf B, welches sich blöderweise im Landkreis 2 befindet, verbindlich ist.

    Im konkreten Fall ist das Amt also nicht im mindestens verpflichtet, das Urteil eines Sozialgerichtes in Dresden wie auch immer als Argument anzusehen (sofern sich das Amt selbst nicht in Dresden befindet). Insofern sollten bei irgendwelchen Widersprüchen entweder konkrete Urteile aus dem konkreten Gerichtsbezirk oder von einem Landesgericht (sofern das Landesgericht auch für den eigenen Wohnort zuständig ist) oder idealerweise von einem Bundesgericht zitiert werden.

    Sorry für diese Abschweifung....

    Gruß!

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