Hallo, lt.Gerichtsbeschluss L7 AS 111/ 05 ER muss das steuerfreie Einkommen ( Schichtzulage bei Nacht, Sonn- und Feiertagsarbeit) vom Einkommen abgezogen werden bei Antrag für Hartz IV
Für wen gilt das? In allen Foren erhält man widersprüchliche Aussagen. Einmal heißt es, dass könnte nur bei ALG II Beziehern von Einkommen abgezogen werden. Anderswo hat eine Familie, Mann heiratet Frau mit Kindern, die vor der Ehe Hartz bekamen und nun soll er, er arbeitet und bekommt kein Hartz, für die Stiefkinder aufkommen. Ihm wurden die Zulagen vom Lohn abgezogen. sie hatten geklagt und die Arge muss für 2 Jahre wegen Fehlberechnung nachzahlen. Und für mich, gleicher Fall, soll das nicht gelten?
Ein Erwerbstätiger, der kein Hartz bezieht,sei nicht dem SGBII unterworfen. Aber er ist doch, wenn er für das Kind Hartz beantragen will! Er muss doch nach deren Vorschriften seine Angaben machen