hi,
ich habe für mich und meine 8monate alte tochter bis august diesen jahres anspruch auf alg2, dann fange ich eine 2.ausbildung an und beantrage grade bafög(erstantrag)
im moment wohne ich zusammen mit meiner freundin und meiner tochter bei meinen eltern.
nun möchten wir gern ausziehen,da es mit der kleinen zu eng wird.
meine frage:
wenn ich alg2 unabhängig mit bafög eine wohnung suche, zB 3zimmer und 65m² darf dann meine freundin miteinziehen?
wonach geht es ob die wohnung dann zu groß ist oder nicht?bekommt sie grundausstattungen etc?
ist das alles verwirrend...