Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Meine Familie und ich (insgesamt sechs Pers.) bewohnen ein EFH mit einer Wohnfläche von 124 qm, das Haus ist ein selbstgenutztes Eigenheim.
Bisher betrug der Höchstsatz für Heizkosten ohne Warmwasser für sechs Pers. 89,25 Euro (Niedersachsen).
Ab 01.01.2009 wurden die angemessenen Höchstbeträge für Heizkosten vom Landkreis (dieser zahlt bei uns die Kosten f. Unterkunft u. Heizung) geändert, fortan liegt der Höchstbetrag für sechs Pers. bei 105,- Euro.
Unsere tatsächlichen Heizkosten belaufen sich auf 115,- Euro.
Mithin gewährt uns der Landkreis in unseren Kosten f. Unterkunft u. Heizung ab 01.05.2009 den Höchstbetrag von 105,- Euro zu unseren Heizkosten.
Die geänderten Beträge v. 01.01. - 30.04.2009 wurden mit der Heizkostennachzahlung verrechnet.
Jetzt habe ich einen Änderungsbescheid für unser ALG II erhalten.
Die ARGE rechnet mir die beim Landkreis gewährte Erhöhung der Heizkosten auf unser ALG II an.
Ist das rechtens?
Danke für Eure Hilfe!
rasenkantenstein