hallo,
ich bin seit ein paar monaten arbeitslos, arbeitslosengeld 1 wurde mir abgelehnt, werde jetzt hartz4 beantragen müssen.
ich bin 34 und habe immer bei meiner mutter gewohnt, noch nie zur eigenen miete. mein neffe wohnt auch bei uns, also sind wir zu dritt in einer 3 zimmer wohnung. leider läuft es seit meiner arbeitslosigkeit nicht mehr so gut in der familie, tägliche streitigkeiten..meine frage ist, kennt sich jemand aus, wie es ist, wenn man in meinem alter, 34, arbeitslos, abgelehnter alg 1 bescheid, hartz 4 beantragend, die erste eigene wohnung beziehen möchte, ob die träger die kosten dafür tragen, oder mich "zwingen" können, zuhause mit der mutter leben zu müssen ? und falls ja, was steht mir zu ? an erstausstattung usw. würde mich freuen, über eine antwort, ist nach 11jahren in der firma alles ganz neu für mich, und bin bislang bei der arge gewesen, die haben mir den hartz 4 antrag mitgegeben, aber das meiste ist total unverständlich und komplex, was mache ich da am besten ? geht man wieder hin, und stellt sich an, und klärt die fragwürdigen punkte mit dem sachbearbeiter ?
wie läuft das ab, was wohnungssuche etc. angeht, muss oich da erstmal zu vorpsrechen, und kann erst dann anfangn zu suchen oder wie oder was ??
würde mich sehr freuen, wenn ich als hartz4 "neueinsteiger", absolut planlos leider in dieser hinsicht, einige hilfreiche tipps und antworten bekommen könnte..
vielen dank !
Steht mir eine eigene Wohnung zu
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Alejoo -
7. August 2009 um 02:06 -
Erledigt
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Hallo,
da Du nicht zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter gehörst, ist ein Umzug in eine eigene Wohnung problemlos möglich.
Als erstes erkundigst Du Dich bei Deiner Arge nach den angemessenen Kosten der Unterkunft und der angemessenen Größe der Wohnung für 1 Person. Anhand dieser Daten suchst Du Dir eine Wohnung, die innerhalb der gesetzten Grenzen liegt und läßt Dir vom Vermieter ein Angebot ausfertigen. Damit gehst Du wieder zur ARGE hin und beantragst die Kostenübernahme, die im Normalfall auch binnen 10 - 14 Tage erteilt wird. Wenn Du die Kostenübernahme hast, kannst Du den Mietvertrag unterschreiben. Gleichzeitig mit dem Antrag auf Kostenübernahme stellst Du einen (formlosen) Antrag auf Erstaustattung, in dem Du die Dinge, die Du für die neue Wohnung benötigst, einzeln aufführst. Ebenfalls gleichzeitig stellst Du einen Antrag auf Umzugskosten und ggf. auf ein Darlehen für die Mietkaution, alles ebenfalls formlos.
Das alles gilt natürlich nur, wenn Du bedürftig bist und der eigentliche Antrag auf ALG II auch genehmigt wird.
Gruß!
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hallo hoppel, danke für deine antwort..
habe noch eine frage..
wer kann mir beantworten, wo ich ma besten nach geeigneten wohnungen suchen kann, online am besten ? da die meisten wohnungen ja mit courtage sind, ist das ja schlecht, weil auf die kaution die träger ein darlehen gewähren, aber ja nicht auf die maklercourtage, und daher wäre ich dankbar, wenn jemand einen tipp hätte, wo ich besonders wohnungen ohne courtage finde, höchstens mit kaution oder genossenschaftsanteilen, die ja soweit ich weiss in hamburg mit bis zu 51€ pro m2 getragen werden, bzw. darüber ein darlehen gewährt wird..danke
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Hallo,
sofern Du eine Kostenzustimmung hast kannst du auch die Übernahme der Maklergebühren auf Darlehensbasis beantragen.
Gruß!
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was genau ist mit kostenzustimmung gemeint ?
und dass ggf. maklergebühren übernommen werden, wurde mir telef. seitens der träger als defintiv mit "nein" beantwortet.. ??? -
Hallo,
die Kostenzustimmung ist identisch mit der bereits weiter oben erläuterten Kostenübernahme. Ansonsten besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen, als Darlehen werden sie jedoch zumeist gewährt.
Gruß!
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