Rückkehr nach Deutschland mittellos

  • Hallo zusammen,

    ich habe mehrere Fragen, vielleicht kann mir ja jemand helfen...
    Ich bin nach der Trennung von meiner Familie und der schlechten Auftragslage in Deutschland nach Spanien gegangen um mir etwas neues aufzubauen. Nun ist hier leider alles schief gelaufen und ich werde in einer Woche zurück nach Deutschland gehen.
    Ich habe nichts weiter als einen Koffer mit persönlichen Dingen und Kleidung.
    Kann mir jemand sagen, ob und welchen Anspruch auf Unterstützung ich in Deutschland habe? Ich habe wie gesagt gar nichts. Wichtig wäre eine Wohnung und eine einfache Erstausstattung sowie ein paar Euro für etwas zu Essen...
    Habe schon eine Mail an die ARGE geschickt aber die Antwort dauert wohl etwas...

    Viele Grüße

  • Hallo,

    Du solltest Dich einfach bei Deiner zuständigen ARGE melden - nur dort kann man Dir helfen. Anhand Deiner doch etwas spärlichen Angaben kann zumindest ich nicht einschätzen, ob ein Anspruch auf ALG II vorhanden ist.

    Einen Anspruch auf Erstaustattung dürftest Du nicht unbedingt haben.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich habe die Erfahrung gemacht, dass die ARGE(n) in der Stadt, in die man gern ziehen würde, überhaupt keine Zuständigkeit übernehmen. Erst wenn man in der Stadt polizeilich gemeldet ist, gibt es eine zuständige ARGE.
    Du solltest Dich also als erstes darum kümmern, irgendwo gemeldet zu sein - in jeder größeren, wahrscheinlich auch in kleineren Städten, gibt es Einrichtungen, bei denen sich Obdachlose polizeilich anmelden können, um die Zuständigkeit der Ämter zu klären und Postverkehr sicherzustellen. Wenn du das nicht möchtest, solltest du versuchen, ob du dich bei Freunden oder Bekannten polizeilich melden kannst - Bei Beantragung irgendwelcher Gelder aber unbedingt angeben, dass dies auf gar keinen Fall eine Lösung auf Dauer ist.
    Sobald das erledigt ist, kannst du Hartz4 beantragen. Ich sehe keinen Grund, warum sie es ablehnen sollten - du bist mittellos und besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft - und ich habe oft genug von Obdachlosen gehört, dass sie ALGII beziehen.
    Unterkunft findest du in Obdachlosenheimen, Übergangswohnheimen, manchmal auch in der Bahnhofsmission. Dort bekommt man meist auch täglich eine Mahlzeit.
    Anspruch auf Erstausstattung wirst du wahrscheinlich nicht haben, den hat man meines Wissens nur bei Geburt eines Kindes oder bei Auszug aus dem Elternhaus. Aber fragen kostet nichts - außer manchmal den letzten Nerv. Ich würde es zumindest in deiner Situation nicht unversucht lassen.

    Am Besten du lässt dich beim Diakonischen Werk oder der Caritas mal persönlich beraten, die bieten einem in schwierigen Situationen sehr oft Hilfe an, manchmal sogar finanzielle (Stichwort Erstausstattung, auch dort solltest du mal nachfragen, wenn Du vom Amt nichts bekommst). Evtl. aber erstmal telefonisch (ich gehe davon aus, dass du noch in Spanien bist).

    Tut mir Leid, dass es in Spanien nicht geklappt hat. Ist ein sehr schönes Land.

  • Achso: Es wird sehr schwierig werden, vor Bewilligung von Hartz4 einen Vermieter zu überzeugen, dir eine Wohnung zu vermieten. Halte dich deshalb unbedingt an die Mietobergrenzen der jeweiligen Stadt oder Kommune, falls du vor der Bewilligung schon eine Wohnung bekommen solltest.
    Sobald du Hartz4 bekommst, ist es etwas einfacher - du kannst das Wohnungsangebot beim Amt vorlegen und prüfen lassen, und bekommst eine Übernahmegarantie, die du dem Vermieter vorlegen kannst. Kaution zahlt das Amt nur als Darlehen, und auch nur, wenn die Wohnung vorher genehmigt wurde.

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