Zuschuss für Kinder, wie ist das beim Umzug

  • Hallo Ihr,

    ich bin grade dabei für eine Freundin mal ein bisschen durch das Internet zu surfen, weil sie da ein Thema hat, wo sie sich ein wenig schwer macht Antworten zu finden.

    Es dreht sich folgendermaßen. Sie ist 28 und hat grade ihre Fachhochschulreife nachgeholt. Dafür hat sie Bafoeg bekommen. Nun ist es so, dass sie 3 Kinder hat (3,4 und 9) für 2 von denen bekommt sie von der Arge noch unterstützend Hartz.
    Jetzt wird sie im nächsten Semester dann auf eine Fachhochschule gehen und damit immer noch Bafoeg bekommen und wohl auch den Zuschuss.
    Jetzt kommt die eigentliche Frage. Sie wohnt im Moment in einer 4 Zimmer Wohnung und möchte aber in ein Haus ziehen, dass eben 5 Zimmer hat. Nun stellt sich die Frage, ob von Seiten des Amtes hier Probleme auftauchen können, obwohl sie ja hauptsächlich Bafoeg Empfänger ist und es das Bafoeg Amt nicht schert in was für einer Wohnung sie lebt. Kann die Arge dann auf die absonderliche Idee kommen und die Zuschüsse streichen, wenn sie dann eine Handvoll m² zuviel hat?

    Wenn hier jemand was beitragen kann, wäre echt geholfen denk ich :)

    Danke fürs lesen.

    David

  • Hallo,

    Zitat

    von denen bekommt sie von der Arge noch unterstützend Hartz

    Das nennt sich dann Sozialgeld.

    Zitat

    Kann die Arge dann auf die absonderliche Idee kommen und die Zuschüsse streichen, wenn sie dann eine Handvoll m² zuviel hat?

    Ich kann nichts als "absonderlich" sehen. Im Endeffekt zahlt der Steuerzahler die Unterstützung für Bedürftige und kann wohl mit gutem Recht erwarten, daß sich der Bedürftige nicht auf seine Kosten riesige Wohnungen leisten kann, während er selbst allein für seine Miete aufkommen muß. Ich finde ein solches Anspruchsdenken zum Ko***.

    Zitat

    Sie wohnt im Moment in einer 4 Zimmer Wohnung und möchte aber in ein Haus ziehen, dass eben 5 Zimmer hat.

    Stellt sich die Frage, ob es sich um ein Eigentumshaus handelt oder nur eine größere Wohnung in einem anderen Mietshaus. Bei ersterem würde es zweifellos zu Problemen kommen, da ein Bedürftiger kaum das Geld für einen Hauskauf haben dürfte. Handelt es sich "nur" um eine größere Wohnung, so sind die Regeln der Kosten der Unterkunft der jeweiligen Kommune zu beachten, die nicht nur die maximale Miethöhe, sondern auch die Größe festlegen. Bei einer 4-köpfigen Familie werden i.A. naximal 90 qm zugestanden.

    Zitat

    obwohl sie ja hauptsächlich Bafoeg Empfänger ist

    Was ist denn das für eine Behauptung? Wenn sie für die 3 Kinder Sozialgeld erhält, sind das mindestens 681 € + die jweiligen Anteile an der Miete. Du wirst mir kaum erzählen wollen, daß das BAföG höher ist als das Sozialgeld...

    Gruß!

  • Hallo Hoppel, ich muss dich berichtigen:

    Zitat

    Nun ist es so, dass sie 3 Kinder hat (3,4 und 9) für 2 von denen bekommt sie von der Arge noch unterstützend Hartz.

    Sie erhält nur für zwei Kinder Sozialgeld, also maximal 466€.
    Diese haben aber auch noch Einkommen (Kindergeld), also werden davon noch mindestens 328€ (sofern es sich um die ersten beiden Kinder handelt) angerechnet. Also dürfte sie nach meiner Berechnung höchstens 138€ vom Jobcenter bekommen.
    Sollte ich mich irren, bitte ich um Berichtigung :)

    Ich verstehe allerdings nicht, weshalb sie nur für 2 der 3 Kinder Sozialgeld bekommt?

    @Dave, zu deiner Frage: Falls es das Jobcenter schert, ob deine Freundin umzieht oder nicht, dann muss sie den Umzug eh beantragen und genehmigen lassen. Und dafür braucht sie einen guten Grund. Und ich persönlich sehe ehrlich gesagt keinen Grund, weshalb ein 3jähriges Kind sich sein Zimmer nicht mit seinem 4jährigen Geschwisterchen teilen kann. Dass der 9jährige ein eigenes Zimmer braucht, ist ja noch nachvollziehbar (Schule, Hausaufgaben, Lernen), aber mit 3 oder 4? Ich z.B. lebe mit meiner Tochter (4) auch in einer 2Zimmerwohnung, ich hätte auch gern ein eigenes Schlafzimmer, aber solange ich die Miete dafür nicht selbst aufbringen kann, schlafe ich eben im Wohnzimmer auf dem Sofa.

  • Hallo,

    Zitat

    Also dürfte sie nach meiner Berechnung höchstens 138€ vom Jobcenter bekommen

    Zwar habe ich tatsächlich versehentlich eine falsche Kinderanzahl angenommen, aber mit den 138 € dürftest du auch falsch liegen, denn Du vergißt die Mietanteile.

    Gruß!

  • Hallo,

    da Dave oben geschrieben hat, dass die Freundin unterstützend Hartz bekommt, bin ich davon ausgegangen, dass die Miete durch das Bafög abgedeckt ist (sollte doch auch eigentlich so sein, oder?)
    Ändert aber nichts an meiner Aussage, dass die Wohnung genehmigt werden muss, falls das Jobcenter etwas zur Miete dazu zahlen soll.
    Inwieweit die Miete Auswirkungen auf die Höhe des Bafögs hat, weiß ich nicht.

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