Umzug ohne Genehmigung???

  • Hallo,
    ich habe vor einigen Monaten eine Frau kennengelernt die von ALG2 lebt. Sie wohnt in Berlin, ich im Ruhrgebiet. Nun haben wir beschlossen, daß sie zu mir zieht jedoch bekommt sie keine Genehmigung für den Umzug ohne eine Arbeit vorweisen zu können. Uns geht es nicht um die Umzugskosten und deren Erstattung, sondern wichtig ist... bleibt sie weiter krankenversichert, wenn sie ohne Genehmigung zu mir zieht?
    Ich lebe mit meiner 20jährigen Tochter, die sich in einer Ausbildung befindet allein. Was wird bei der Berechnung von ALG2 angerechnet oder bekommt meine Freundin kein ALG2 mehr und ist somit auch nicht mehr krankenversichert?
    Wichtig für uns ist wie schon erwähnt die Krankenversicherung, da meine Freundin regelmässig untersucht werden muss.
    Kann mir jemand darauf antworten??
    Vielen Dank

  • Hallo,

    Sanktionen wegen einem nicht genehmigten Umzug hat Deine Freundin nicht zu befürchten. Egal wo sie wohnt und solange sie über 26 Jahre als ist - der grundsätzliche Anspruch auf ALG II ist überall gleich.

    Allerdings hat sie auch kaum Chancen, Umzugskosten, Kautionen und alle anderen Sachen im Zusammenhang mit dem Umzug genehmigt zu bekommen, was ja aber laut Deiner Auskunft kein Problem ist.

    Jetzt das berühmte ABER: wird Deine Freudin Deiner BG zugeordnet und ist Dein Einkommen zu hoch, hat Deine Freundin keinen Anspruch auf ALG II, was auch bedeutet, daß die KV-Beiträge nicht mehr geleistet werden.

    Im ersten Jahr des Zusammenleben wird eine Art "Probejahr" vermutet, sofern beide Partner nicht ein gemeinsames Kind haben, keine gemeinsamen Konten besitzen und nicht zusammen wirtschaften. Allerdings bereitet mir gerade der letzte Punkt etwas Schwierigkeiten: wenn jemand aus Berlin in das Ruhrgebiet zu einem Partner zieht und mangels Genehmigung des Amtes sich diesen Umzug als ALG-II-Bezieher gar nicht leisten könnte, liegt die Vermutung sehr nah, daß der zukünftige Partner die Umzugskosten trägt. Was wiederum darauf hinweisen könnte, daß hier doch eine Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt, weil dann Ausgaben (für den Umzug) der Partnerin vom Partner beglichen werden.

    Eine solche Argumentation und Sichtweise wäre nur außerordentlich schwer zu widerlegen und wahrscheinlich nicht allzu sinnvoll.

    Ich würde an Eurer Stelle für Deine Freundin verstärkt Bewerbungen im Ruhrgebiet loslassen, immer mit der Hoffnung, daß hier eine postive Antwort erfolgt. Kann nämlich Deine Freundin einen Arbeitsplatz bei Dir nachweisen sind alle die genannten Bedenken gegenstandslos.

    Gruß!

  • Hallo,
    vielen Dank für die ausführliche Info.
    Natürlich werden wir hier, wie bisher auch schon geschehen, weiterhin Bewerbungen senden.
    Deine Antwort hat uns weitergeholfen.
    Liebe Grüsse aus dem Ruhrgebiet und ein grosses Lob an dieses Forum und alle Beteiligten.

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