Unterhaltsvorschuß beendet....und nun?

  • Hallo........bin auf diese Seite gestoßen und hoffe auf Hilfe!
    Bin Alleinerziehend mit einem 12.Jährigen Sohn! Ich erhalte seit Monat Juni keinen Unterhalsvorschuß mehr vom Jugendamt!
    Kann demzufolge von den 208,00 Euro (Regelleistungen)das Kindergeld voll abgezogen werden?........In dem Fall bekommt der Kleine nur noch 54 Euro für den Monat! Gibt es da zufällig Sonderregelungen, wenn weder Unterhalt vom Vater noch Unterhaltsvorschuß gezahlt wird? Wie verhält es sich mit dem Mehrbedarf???? Ich bekomme 42 Euro (12% vom RL)!!!! Eine Alleinerziehende mit Kind (unter 7 Jahre) 36% vom RL! Wo ist das logisch???
    Kann mir bitte jemand das erklären? wäre ganz lieb!

    Danke

  • Hallo,

    verlierst du jetzt den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für deinen Sohn machst du in enteffekt kein minus. Da die Arge vorher den Unterhaltsvorschuss als Einkommen anrechnet und das jetzt wegfällt bekommst du dementspechend mehr von der Arge. Da wird die Arge jetzt nur noch das Kindergeld als Einkommen anrechnen. Du musst aber den Beendigungsbescheid der Arge vorlegen. Dann wird es neuberechnet.
    Der Mehrbedarf geht ganz normal weiter.
    Und das Alleinerziehende mit Kind (unter 7 Jahre) mehr bekommen ist leider so. Die denken wahrscheinlich das man mit einem 12 jährigen nicht mehr soviel "arbeit" hat als mit einem 2 jährigen ;)

  • Danke, mittlerweile habe ich mich schon an anderen Stellen schlau gemacht..........und es ist wirklich so!
    Was solls, mit Kopf im Sand sieht man auch nix! Und hat ja auch keiner gesagt, dass es leicht wird bis zur Rente!!!!

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